Herr Präsident! Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der letzten 20 Jahre der Erwerbsminderungsrente ist nicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte. Der Antrag der Linken enthält da zwei sehr markante Eckwerte. Im Jahr 2000 erhielt ein Neurentner bei vollständiger Erwerbsminderung eine Rente von durchschnittlich 738 Euro, im Jahr 2016 – ich habe eine etwas andere Zahl gefunden als Sie – 763 Euro. Das sind gerade einmal 25 Euro mehr; das sind 4 Prozent. Wenn ich da einmal die Teuerungsrate dagegensetze, stelle ich fest: Wer 2018 erstmalig Erwerbsminderungsrentner wurde, hatte gegenüber 2000 einen Kaufkraftverlust von ungefähr einem Fünftel hinzunehmen.
Da die Großkoalitionäre immer von den doppelten Haltelinien bei der Rente sprechen: Zumindest die Haltelinie Rentenniveau haben Sie ziemlich klar gerissen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In der letzten Legislatur gab es das sogenannte – jetzt muss ich ablesen – Leistungsverbesserungsgesetz; viele Buchstaben für wenig Leistungsverbesserung. Herr Straubinger hat es ja eben schon erwähnt. Man möchte jetzt zumindest die schrittweise Erhöhung der Anrechnungszeiten verändern.
Bisher war es tatsächlich so geplant: Wer 2024 erstmalig Erwerbsminderungsrente bekommt, bei dem wird sie so berechnet, als ob er bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätte. Wer sie in diesem Jahr erstmalig bekommt, hätte Pech gehabt; da werden praktisch nur die Arbeitszeiten bis zum 62. Lebensjahr anerkannt. Wenn Sie das in einer Stufe verändern wollen, dann ist das schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Rückwirkend betrachtet gibt es dann natürlich viele, denen man diese Erwerbszeiten nicht angerechnet hat. Gerade in Richtung der SPD möchte ich dazu fragen: Ist das das, was Sie mit sozialer Gerechtigkeit meinen, meine sehr verehrten Damen und Herren?
– Danke schön. Die sind ein bisschen müde; das müssen Sie denen nachsehen.
Wir befürworten den Antrag der Linken. Allerdings: Er geht uns in der Tat nicht weit genug. Wir haben eben von 763 Euro Erwerbsminderungsrente gesprochen, die es gibt. 763 Euro! Herr Straubinger, Sie sprachen davon, dass es eigentlich nur eine Basis wäre, dass es ja noch zusätzliche Vermögenswerte, Einkünfte gäbe. Wissen Sie: Wer 763 Euro Erwerbsminderungsrente erhält, der hatte in seinem Leben vermutlich nicht viele Chancen, großes Vermögen aufzubauen. Bei dem ist vielleicht noch nicht einmal die selbst genutzte Zwei-Zimmer-Eigentumswohnung abbezahlt.
Sie schicken diese Leute zu einem großen Teil direkt in die Grundsicherung.
Die kriegen ein paar Euro an Aufstockungsleistung und werden dann genauso behandelt wie derjenige, der noch nie einen Cent in unsere Sozialversicherung eingezahlt hat, der noch nie einen Tag in diesem Land gearbeitet hat. Und Verzeihung: Ich finde, Arbeitnehmer, die erwerbsunfähig geworden sind, so zu behandeln, ist eine Schande für dieses Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sinnvoll wäre unserer Meinung nach eine völlige Neuausrichtung der Erwerbsminderungsrente im Sinne von Ludwig Erhard. Soziale Marktwirtschaft bedeutet eben auch, dass derjenige, der nicht mehr arbeiten kann, tatsächlich ein Auskommen hat, von dem er vernünftig leben kann.
– Über die Zahlen können wir uns dann gerne im Ausschuss unterhalten.
Ich kann Ihnen dazu aber ganz klar etwas sagen. – Ist das eine Zwischenfrage oder geht das von meiner Zeit ab?