Das möchte ich Ihnen gerne anhand von drei Argumenten verdeutlichen.
Erstens: zum Stichwort „Aufklärung und Prävention“. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der konsumierten Zigaretten um 50 Prozent gesunken. Dies belegen die Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums. Zudem fangen viele Jugendliche – ich sage: gottlob – gar nicht erst an, zu rauchen. Nur noch knapp 8 Prozent der Jugendlichen in Deutschland greifen zur Zigarette. Im Jahre 2001 waren es immerhin noch 27,5 Prozent; so sagt es das Gesundheitsministerium. Die Erfolge der Präventionsarbeit und der zahlreichen Aufklärungskampagnen sind somit evident. Unser Credo lautet daher: Aufklärung ist ein viel effektiveres Mittel der Prävention als schlichte Verbote.
Zweitens: zum Stichwort „Verhältnismäßigkeit“. Wir bewegen uns doch in die richtige Richtung. Der Tabakkonsum sinkt drastisch. Unsere Kinder und Jugendlichen werden viel vernünftiger, als wir es in unserer Generation einstweilen waren.
Sie sagen vermehrt Nein zur Qualmerei. Das ist ein Erfolg unserer bisherigen Maßnahmen. Das ist sicherlich auch deshalb so, weil die Tabakbranche selbstverpflichtend aktiv geworden ist, nicht zuletzt allerdings durch den Druck der Politik.
An dieser Stelle muss allerdings eines gesagt werden, meine Damen und Herren: Tabak ist nun einmal ein legales Produkt. Ob es uns gefällt oder nicht, er ist frei verkäuflich. Ein legales Produkt, das frei verkäuflich ist, muss auch legal beworben werden dürfen.
Immerhin haben wir den Handlungsspielraum für die Tabakindustrie in den letzten Jahren wirksam eingeschränkt. Die Liste der Maßnahmen ist lang: Wir haben ein vollständiges Werbeverbot für Fernsehen, Internet und Hörfunk eingeführt. Wir haben Gesundheitswarnungen auf die Produkte gesetzt. Wir haben ein Verbot der Produktplatzierung implementiert. Wir haben ein Werbeverbot in den Printmedien erlassen, und wir haben ein Werbeverbot im Kino bis 18 Uhr eingeführt. Insbesondere aber – das ist mir ganz wichtig – haben wir in den letzten Jahren den Nichtraucherschutz wesentlich verbessert. Wir haben die Raucher weitgehend aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen. Ich meine, das ist auch gut so.
Ab einem gewissen Punkt müssen wir uns allerdings fragen, ob es bei den geforderten Werbeverboten, die hier in Rede stehen, nicht in Wahrheit sogar um ein Produktverbot durch die Hintertür geht. Dann machen Sie sich aber bitte so ehrlich und sagen auch, dass Sie ein komplettes Produktverbot wollen und Tabak zu einem illegalen Produkt machen wollen.
Wir müssen uns also die Frage stellen, ob es in Anbetracht der bereits erzielten Erfolge und der positiven Tendenzen wirklich erforderlich ist, weitere Maßnahmen zu ergreifen und Werbeverbote zu erlassen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass weitere Verschärfungen in den grundrechtlich geschützten Bereich der Berufsfreiheit eingreifen und deswegen auch an die Grenze der Verfassungsgemäßheit gehen, Stichwort „Übermaßverbot“.
Jedes Verbot muss sich auch an dem Kriterium der Erforderlichkeit messen lassen. Im Hinblick auf die gegenwärtige Situation sind da Zweifel angebracht.
Ein letztes Argument – ich will mich hier kurzfassen –: WHO. Das von Deutschland unterzeichnete WHO-Abkommen aus dem Jahre 2005 verpflichtet uns völkervertragsrechtlich nicht zur Verhängung eines flächendeckenden Tabakwerbeverbots.
Abschließend sei also gesagt: Unser gesundheitlicher Verbraucherschutz steht auf starken Füßen. Unsere Kinder und Jugendlichen sagen vermehrt Nein zum Tabak. Die Bundesregierung hat alle verhältnismäßigen Maßnahmen genutzt, um die Tabakwerbung wirksam einzuschränken – auch im Sinne internationaler und europäischer Richtlinien.
Ja, wir wollen einen starken gesundheitlichen Verbraucherschutz; ja, wir wollen unsere Kinder vollumfänglich über die Gefahren schädlicher Produkte aufklären; ja, wir wollen Prävention und Suchtbetreuung auch weiterhin im Auge behalten und stärken.
Diese unerträgliche Art der Volkspädagogik, liebe Kollegin von den Grünen, hat Ihnen in der Vergangenheit bereits zahlreiche Wahldesaster eingebracht. Haben Sie aus Ihren Fehlern denn überhaupt nichts gelernt?
Ihren Antrag und den in der Begründung noch viel polemischeren Antrag der Linken werden wir deshalb ablehnen.
Vielen herzlichen Dank.
Wenn ich mir die Stimmung hier im Saal anschaue, dann meine ich: Wir sollten vielleicht immer nachts tagen.
Als Nächstes hat für die AfD-Fraktion der Kollege Wilhelm von Gottberg das Wort. Es ist auch seine erste Rede – am 8. Juni 2018, um 1.11 Uhr.