Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der Deutsche Bundestag mit einer wirklich überwältigenden Mehrheit den Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie in Deutschland beschlossen. Diese Entscheidung war damals richtig, und sie ist es heute noch mehr. Wenn ich die Debatte des heutigen Tages verfolge, denke ich: Manches ist bei einigen noch nicht angekommen.
Noch Ende 2010 hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition geglaubt, die Atomenergie sei als Brückentechnologie unverzichtbar. Mit Stimmen von CDU/CSU und FDP wurden Laufzeitverlängerungen von durchschnittlich zwölf Jahren beschlossen. Mit der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 erschien die beschlossene Laufzeitverlängerung plötzlich in einem ganz anderen Licht. Für die Zukunft kann man sich nur wünschen, dass es künftig nicht mehr erst solche Unglücke und Katastrophen geben muss, um ein Umdenken zu erreichen.
Heute hat ein Kollege gesagt: Windräder sind tickende Zeitbomben. – Ich empfehle, mal nach Japan zu fahren und zu schauen, was eine echte tickende Zeitbombe ist,
nach Fukushima zu gehen, wo es ein Sperrgebiet gibt, wo keine Menschen mehr leben können.
Das müssen Sie dann auch bei uns unseren deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern erklären, wenn Sie sich für so was hergeben.
Im Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag daraufhin das Atomgesetz geändert mit dem Ziel, den Atomausstieg zu beschleunigen; die Laufzeitverlängerungen wurden zurückgenommen. Außerdem wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke zeitlich gestaffelt befristet. In breitem gesellschaftlichen Konsens konnte beschlossen werden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland beendet wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war wie viele von Ihnen auch damals dabei. Es bleibt für mich wirklich eine historische Stunde. Ich sehe Nina Scheer da sitzen; ich kann mich gut erinnern, wie ihr Vater damals noch im Oktober eine Kurzintervention gegen die Laufzeitverlängerungen gemacht hat. Er hat es leider nicht mehr erlebt, als wir das rückgängig gemacht haben.
Dass für diese Entscheidung bis heute ein Konsens besteht, wird nach wie vor in allen Umfragen bestätigt.
Mehrere Energieversorgungsunternehmen haben gegen den beschleunigten Atomausstieg geklagt. Die Änderung des Atomgesetzes ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt worden. Nachbesserungsbedarf hat das Gericht lediglich in zwei Randbereichen gesehen. Zum einen war eine Ausgleichsregelung nötig für sogenannte frustrierte Investitionen der Energieversorgungsunternehmen. Das betrifft Investitionen im Zeitraum vom 28. Oktober 2010 bis zum 16. März 2011. Zum anderen war eine Ausgleichsregelung notwendig für überschüssige Strommengen von RWE und Vattenfall aus den Atomkraftwerken Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung sorgt dafür, dass sich die Menschen in Deutschland auf den Atomausstieg verlassen können.
Wir machen eine glaubwürdige Politik.
– Zum Stichwort „Realsatire“ kann ich nur sagen: Für die AfD ist die Erde eine Scheibe.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Das bedeutet, der beschleunigte Atomausstieg gilt. Jedes Atomkraftwerk behält sein gesetzlich vorgesehenes Abschaltdatum, und spätestens am 31. Dezember 2022 ist Schluss mit der Atomenergienutzung in Deutschland.
Verlässlichkeit ist ein hohes Gut in der Politik. Beim Atomausstieg haben wir seit 2011 diese Verlässlichkeit, und dabei bleibt es auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich werbe hier für die Unterstützung.
Herzlichen Dank.