Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, natürlich habe ich vor dieser Rede exakt recherchiert. Wir haben zahlreiche Quellen, öffentlich zugängliche wie natürlich auch verschiedene andere Quellen, genutzt, um diese Vorwürfe zu prüfen. Wir sind bei dieser exakten Prüfung – 22 Kollegen von Ihnen aus Bund und Land; 24 Verfahren insgesamt – auf diese Ergebnisse gestoßen.
Diese sind belegbar. Diese Liste können Sie gern in meinem Büro einsehen.
Ich habe davon gesprochen – wenn Sie meine Rede genau verfolgt haben, wissen Sie das –: Das sind Verfahren, die anhängig sind bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Damit habe ich nicht gesagt, dass die Betroffenen verurteilt wurden.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung.
Der Kollege Brandner ist jedoch Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Bevor eine Staatsanwaltschaft in Deutschland den Bundestag bittet, die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, bzw. korrekterweise, muss ich sagen, um die Durchführung eines Strafverfahrens bittet – die Immunität wird ja nicht per se aufgehoben –,
macht sie sich sehr viele Gedanken. Da werden sehr viele Indizien und Beweise vorher geprüft, um zu sehen, ob dieses Strafverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Auch die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag folgen ja dann dieser Empfehlung, nachdem sie sich sehr dezidiert damit auseinandergesetzt haben.
Also fragen Sie lieber erst mal Ihre Kolleginnen und Kollegen, die Strafverfahren begangen haben, warum sie die begangen haben,
und dann können Sie hier wieder als Recht- und Gesetzpartei auftreten.
Vielen Dank.
– Wir sind jetzt schon bei der nächsten Rednerin. Deshalb bitte ich, ihr die nötige Aufmerksamkeit entgegenzubringen.
Frau Petry, Sie haben das Wort.