Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich Herrn Brandner auf seine Rede ansprechen; aber er ist direkt vor seiner Rede hereingekommen und anscheinend direkt danach wieder weg.
– Dann grüße ich ihn sehr herzlich. Vielleicht können Sie ihm ja ausrichten: Ich bin doch sehr erstaunt, wie man es schafft, hier fünf Minuten ohne ein einziges Argument zur Sache zu füllen.
Vielleicht können Sie ihm auch mal empfehlen, beim nächsten Mal, wenn er zu einem Gesetzentwurf spricht, nicht nur den Titel zu lesen und zu glauben, es gehe um einen Antrag zur Ehe für alle, sondern auch mal ein paar Seiten weiterzulesen. Dann hätte er nämlich gemerkt, dass die Regelungen, die von den Grünen vorgeschlagen worden sind, auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten sollen. So weit sollte man bitte lesen.
Und wenn er durch andere, parallele Termine verhindert sein sollte,
kann er das nächste Mal vielleicht Frau Weidel schicken. Die hat zur Sache sicher auch einiges zu sagen.
Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Familie ist doch eigentlich ein Ort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen.
Familie gibt Kindern Liebe, Geborgenheit und ein sicheres Zuhause, übrigens unabhängig vom Geschlecht der Eltern. Das Familienbild ändert sich. Wir haben eben schon gehört: Schon heute passen über 30 Prozent der Familien gar nicht mehr in das enge Korsett, das speziell ein Redner heute hier propagiert hat. Ein gutes Familienrecht gängelt Familien nicht; es presst sie nicht in klassische Schablonen, sondern ein gutes Familienrecht gibt sowohl Kindern als auch Eltern Selbstbestimmung, Schutz und rechtliche Sicherheit. Genau deshalb muss sich das Familienrecht an die vielfältige Lebenswirklichkeit der Menschen anpassen und nicht umgekehrt.
Der Gesetzentwurf der Grünen beklagt zu Recht, dass die Lebenspartnerin einer leiblichen Mutter nur über eine Stiefkindadoption überhaupt erst als Co-Mutter für das Kind anerkannt werden kann. Diese Verfahren sind langwierig, demütigend und belasten die Familie. Das spürt natürlich auch das Kind. Das Kind leidet möglicherweise dann auch unter mangelnder rechtlicher Absicherung, zum Beispiel wenn die leibliche Mutter stirbt, bevor das Stiefkindadoptionsverfahren beendet ist. Eine automatische Co-Mutterschaft muss also möglich sein, wenn ein lesbisches Paar zum Beispiel über eine Spermienspende aus einer Samenbank ein Kind empfängt oder wenn der leibliche Vater explizit sein Einverständnis erklärt hat. In den meisten Fällen ist das genau so. Dafür kämpfen wir.
Die große Vielfalt von Regenbogenfamilien jenseits solcher Zweimütterfamilien, liebe Grünen, blendet ihr in eurem Antrag – wir haben eben kurz darüber gesprochen – jedoch leider aus. Wenn ihr die rechtliche Definition einer Mutter in § 1591 BGB schon anpackt, wieso zementiert ihr dabei das binäre Geschlechtsbild und schließt so auch weiterhin intergeschlechtliche Eltern völlig aus?
In der Begründung des Antrags verweist ihr zu Recht auf die zunehmende Anzahl von Mehrelternfamilien, also beispielsweise einem lesbischen und einem schwulen Paar, die gemeinsam Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Warum schließt ihr im Antrag explizit auch die rechtliche Anerkennung solcher Mehrelternschaften aus?
Selbst wenn sich die künftigen Eltern einig sind, dass zum Beispiel der leibliche Vater auch der rechtliche Vater sein soll, müsste er seine Vaterschaft nach eurem Modell – sollte man das eins zu eins so beschließen – erst vor Gericht erkämpfen. Da sind doch Spannungen und Konflikte in der Familie vorprogrammiert.
Genau das ist eigentlich die Schikane, die ihr bei der Stiefkindadoption kritisiert.
Ihr kennt ja die hochemotionalen Diskussionen in der Community um das lange Ringen um eine wirklich ausgewogene Lösung.
– Ja, die AfD hadert noch mit Englisch; ich übersetze das gerne gleich noch mal. – Aber wir sollten hier sehr deutlich machen, dass wir nicht auf eine einseitige Lösung setzen, die lesbische Mütter und schwule Väter gegeneinander ausspielt, sondern wirklich eine Lösung für alle suchen.
Ein paar Vorschläge haben wir gemacht. Wichtig als Ergänzung an der Stelle ist die Möglichkeit einer Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung, sodass man rechtliche Klarheit schaffen kann und ein stabiles Umfeld für das Kind ermöglicht.
Wir Freie Demokraten setzen auf Vielfalt und Selbstbestimmung. Das Familienrecht – ich habe es eben gesagt – muss der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden und nicht umgekehrt.
Herzlichen Dank.