Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sind eine Reihe von Parametern relevant. Für die sich dynamisch entwickelnden Start-up-Branchen sind vor allem Punkte wie gute Ideen, ein Gründergeist der jungen und innovativen Unternehmen sowie die Finanzierung wichtig.
Junge Unternehmerinnen und Unternehmer mit mutigen Ideen brauchen während ihrer Gründungs- und vor allen Dingen ihrer Wachstumsphase Kapital. Diese private und manchmal auch Risiken abdeckende Finanzierung ist leider oft keine Selbstverständlichkeit. Daher haben wir Anfang des Jahres zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine Start-up-Finanzierung für den Zugang zu Wagniskapital geschaffen. Wir haben die KfW als sehr erfolgreiche Förderbank des Bundes ermächtigt, in Zukunft die Wagniskapitalausstattung der Hightechbranche zu verbessern. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Wettbewerbssteigerung unserer Wirtschaft und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die KfW geht von einer Finanzierungslücke für Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase von rund 500 bis 600 Millionen Euro jährlich aus. Daher macht die neue Förderung der KfW im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung substanziell Sinn. Diese substanzielle Intensivierung der Beteiligungsfinanzierung ist gerade zur Verbesserung der Digitalisierung unseres Landes besonders wichtig.
Bisher haben Start-up-Unternehmen am Standort Deutschland gute Ideen und Geschäftsmodelle entwickelt, zu deren Finanzierung aber Kapitalgeber aus dem Ausland herangezogen werden mussten. Das birgt Risiken: Das Unternehmen könnte dem Kapital folgen und den Standort Deutschland verlassen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir verhindern.
Seit 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzierungsmitteln des ERP, des European Recovery Program, einem Sondervermögen zur Verwendung für den Wiederaufbau, unterstützt. Die KfW hat zurzeit ausreichende Erträge aus den Kapitaleinlagen des ERP-Sondervermögens. Wir haben die Erfordernisse der Kapitalvorschriften für die KfW vor einigen Monaten angepasst. Dadurch können jetzt Erträge aus der sogenannten Förderrücklage I des ERP-Sondervermögens für die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung der KfW zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird die KfW eine Tochtergesellschaft gründen, in der das Beteiligungsgeschäft künftig stattfindet. Diese Gesellschaft soll Mitte des Jahres 2018 ihre operative Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Fokus wird auf Investitionen in Venture Capital Fonds liegen. Auch Investitionen in sogenannte Venture Debt Fonds werden ermöglicht. Diese Fonds stellen Unternehmen zur Finanzierung ihrer risikoreichen Expansionsphase Fremdkapital zur Verfügung.
Bis zum Jahr 2020 soll die Gesellschaft ihr jährliches Investitionsvolumen auf 200 Millionen Euro steigern und so in den kommenden zehn Jahren rund 2 Milliarden Euro für wachstumsorientierte Hightechfirmen zur Verfügung stellen. Damit ermöglichen wir Start-ups, zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird mit jeweils einem Experten aus dem Markt und aus der KfW besetzt. Auch darum beraten wir in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nutzung der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2018. Der Gesetzentwurf für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde noch unter der Großen Koalition vom Kabinett am 2. August 2017 beschlossen. Wir wollen es jetzt möglichst zügig beschließen, da es sonst beim Anschub und bei der Bereitstellung der Mittel Verzögerungen geben würde.
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen 2018 rund 790 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten insbesondere mittelständische Unternehmen und freie Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus dem ERP-Programm der KfW mit einem Volumen von 6,75 Milliarden Euro. Betonen möchte ich, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine ganze Reihe von Förderinstrumenten aufgelegt hat, die der Bereitstellung von Beteiligungskapital oder von Zuschüssen für innovative Gründungsvorhaben dienen. Die Botschaft lautet also: Damit sollen Unternehmensgründerinnen und -gründer mobilisiert, das Gründungskapital und -klima in Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert und für mehr Dynamik bei technologieorientierten und wissensbasierten Firmengründungen sowie ein nachhaltiges Wachstum dieser Unternehmen gesorgt werden. So werden Beteiligungs- und Mezzanine-Finanzierungen beihilfefrei sowie in allen Strukturierungsformen und Marktsegmenten ermöglicht und die Beteiligung privater Investoren angeregt. Es wird jetzt entscheidend darauf ankommen, dass die KfW eine wachstums- und innovationsorientierte Struktur schafft. Gerade zur risikogerechten Steuerung dieses Geschäftsfeldes wird es wichtig sein, beteiligungsspezifische Prozesse zu etablieren.
Bedanken möchte ich mich für die breite Unterstützung dieses Gesetzentwurfes. Wir haben das in der Großen Koalition, aber auch mit Unterstützung der Grünen- und der Linkenfraktion diskutiert. Der Bundestag wird dazu aufgefordert, dieses Gesetz zu beschließen. Vielen Dank für die konstruktive Diskussion. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Herzlichen Dank.