Gut, dass Sie mir die Frage stellen. Dann müssen Sie das in den nächsten Reden nicht mehr vorkommen lassen.
Es ist so, dass wir uns eine Kindergelderhöhung zum 1. Juli vorgenommen haben und deshalb entsprechend den Kinderfreibetrag anpassen. Das muss gesetzgeberisch mit Wirkung zum 1. Januar vollzogen werden. Aber das wird natürlich erst bei der Endabrechnung, am Ende des Jahres, wirksam, sodass es auch nicht so ist, dass die Freibetragsprofitierenden – wenn man das so sagen kann – vor den Kindergelderhöhungsprofitierenden etwas davon haben. Es passt also gut zusammen.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Dann stellt der Kollege Norbert Müller, Fraktion Die Linke, die nächste Frage.