Ich teile Ihre Einschätzung gar nicht. Ich hatte ja schon bei anderen Nachfragen die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir mit der Entlastung über das Kindergeld und den Kinderfreibetrag einen großen Schritt gehen. Noch mal: Der Kinderfreibetrag greift nicht früher. Er wird ab dem Beginn des Jahres ins Werk gesetzt; aber es wird ja am Ende des Jahres abgerechnet. Dann wird geguckt, ob die Kindergelderhöhung nicht ausreicht, um die Wirkungen in dem Steuerbereich auszugleichen. Also kommt der Kinderfreibetrag nicht früher.
Es wäre schön, wenn Sie das in Zukunft nicht wieder behaupten würden.
Das Zweite ist: Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es sich bei den Steuerpflichtigen, die vom Freibetrag profitieren – das ist ein Thema, das man immer diskutieren kann, und Sie können sich vielleicht vorstellen, dass ich das gut verstehe –, um Männer und Frauen handelt, die schon viele Tausend Euro pro Monat an Steuern zahlen.
Insofern werden sie – auch durch die höhere Progression im Steuertarif – stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen als andere, was ich auch richtig finde; denn ich glaube, dass unser Steuertarif zu Recht diejenigen, die sehr viel verdienen, mit höheren Steuern belegt als alle anderen und er eine Progression vorsieht.
Im Übrigen weise ich noch einmal darauf hin, dass die große wichtige Verbesserung für Familien, neben dem, was wir bei Krippen, Kitas und Ganztagsbetreuung und für Gebührenfreiheit tun, neben dem, was wir für eine bessere Wohnsituation tun, zum Beispiel mit dem sozialen Wohnungsbau, und neben der Beitragsentlastung, kommen soll durch den großen, großen Reformschritt, den wir beim Kinderzuschlag vorhaben. Da Sie die ganze Zeit danach fragen, bin ich überzeugt, dass Sie eine große Unterstützerin dieses Vorschlages sein werden und wir eine breite, über die Regierungsmehrheit hinausreichende Unterstützung im Parlament finden werden.
Die nächste Frage stellt der Kollege Johannes Huber, AfD.