Ich habe Ihnen zugehört, in der Hoffnung, dass ich die Frage entdecke. Am Ende habe ich die Kurve noch gekriegt.
Ich will versuchen, die Frage, die Sie gestellt haben, zu beantworten: Nein, Deutschland handelt entsprechend den Rechtsordnungen, die wir zu beachten haben – der deutschen und der europäischen –, und den ganzen Verträgen, die wir unterzeichnet haben. Wir alle wissen sehr, sehr gut, dass es uns nur im europäischen Zusammenhang möglich sein wird, die Aufgaben, die wir zum Beispiel bei der Fluchtmigration vor uns sehen, zu lösen. Dazu gehört, dass wir die Außengrenzen stärken. Das ist eine Erkenntnis, die in vielen Staaten Europas Stück für Stück größer wird. Wir haben gemeinsame Außengrenzen. Deshalb müssen auch diejenigen Länder, die wie zum Beispiel Deutschland von diesen Außengrenzen weit weg sind, Mitverantwortung für das, was dort geschieht, übernehmen. Das gilt natürlich auch für die ständige Verbesserung und Effizienz der Verfahren, die wir hier in Deutschland haben. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass die Regierung ein Mandat für gutes Handeln hat und es eine solche Frage nicht braucht.