Zunächst einmal ist es so, dass wir mit der Konkretisierung, die wir gestern unter den Regierungsparteien vorgenommen haben, einen Weg gefunden haben, mit dem vorhandenen Geld auszukommen. Ihre Berechnung kann ich nicht nachvollziehen; aber das muss jetzt erst einmal nichts zur Sache tun.
Tatsächlich werden wir dieses Vorhaben in dem gesteckten Rahmen bewältigen können und all die anderen Aufgaben, die wir uns vorgenommen haben, erfüllen können, weil wir die Dauer auf drei Jahre begrenzt haben. Dazu zählt zum Beispiel unser Vorhaben, die Städtebauförderungsmittel zu stabilisieren. Dazu zählt, dass wir für 2019 die Mittel für den sozialen Wohnungsbau noch einmal um 500 Millionen Euro anheben wollen, was zusätzlich zu dem kommt, was wir 2020/21 nach der hoffentlich von Ihnen mit möglich gemachten Verfassungsänderung für den sozialen Wohnungsbau machen wollen. Dazu gehören die Möglichkeiten für die Abschreibung im Bereich des Mietwohnungsbaus; das ist zeitlich befristet. Das hat eine bestimmte Kontinuität in diesen verschiedenen Betrachtungen.
Dabei geht es uns auch darum, dass wir natürlich in diesen drei Jahren herausfinden werden, wie die Nachfrage und die Nachfragestruktur konkret sein werden. Wahrscheinlich ist das auch für alle Wissenschaftsinstitute interessant. Mal sehen, welche Beurteilungen sich dann als richtig erwiesen haben werden.