Wenn das so lange dauern würde, könnten wir keine 600 000 Schweine schießen. Ich würde die Kollegin aber gerne einmal mit auf den Ansitz nehmen und ihr zeigen, wie das funktioniert.
Drittens müssen Entschädigungsansprüche auch für Jagdausübungsberechtigte gelten. Besonders wenn ein Ruhen der Jagd angeordnet wird, muss entweder der Wildschadensersatz gegenüber den Geschädigten ausgeschlossen oder den Jagdausübungsberechtigten ein eigener Schadensersatzanspruch gegeben werden. Die Jagdausübungsberechtigten auf ihren Kosten sitzen zu lassen, geht eindeutig zu weit. Hier muss der Gesetzentwurf noch geändert werden.
Es geht hier aber nicht nur um das Tiergesundheitsgesetz, sondern auch um das Bundesjagdgesetz. Wir brauchen auch Änderungen im Munitionsrecht, und für die Ausbildung brauchen wir bundeseinheitliche Regeln. Die große Jagdrechtsnovelle, die Herr Seehofer 2016 verhindert hat, könnte hier beschlossen werden.
Daneben gibt es noch ein riesiges Problem. Jetzt kommt ein Satz, der nicht von mir stammt: Den Wolf brauchen wir nicht. – Dieser Satz stammt vom grünen Umweltstaatssekretär aus Baden-Württemberg. Dass die vielen grünen Wolfsromantiker das nicht hören wollen, ist mir klar.
Wie in den meisten anderen Politikfeldern sind von Ihrer Seite kaum Problemlösungen zu erwarten.
Sie können sich allerdings sicher sein, dass wir Freie Demokraten im Rahmen der Ausschussberatung zumindest die Aufnahme des Wolfes und weiterer problematischer Tierarten ins Jagdrecht beantragen werden. Der Überweisung werden wir zustimmen.
Danke.