Sehen Sie, das sind immer Betrachtungen im Ganzen und Durchschnittswerte. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie es so wie ich. Machen Sie den Jagdschein;
gehen Sie auf Ansitz; betreiben Sie die Jagd. Dann wissen Sie genau, wie es ist. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, Erfahrungsberichte aus der Tschechischen Republik haben gezeigt, dass im Seuchenfall besondere behördliche Maßnahmen helfen können, die durch das derzeitige Tiergesundheitsgesetz allerdings nicht abgedeckt sind. Dazu zählen Duftzäune und Ernteverbote. Bei Einzäunungen muss man nicht zwingend an Elektrozäune oder Maschendrahtzäune denken. Es gibt auch Duftzäune, die die Tiere von bestimmten Gebieten abhalten. Notwendig ist ferner eine vermehrte Suche nach den toten Wildschweinen, um die Möglichkeiten der Infektion gesunder Tiere zu minimieren. Weiterhin kann die schon angesprochene reduzierte Schwarzwildpopulation dazu beitragen, zu verhindern, dass sich die Seuche langfristig etabliert.
Genau dort setzt der heute vorliegende Gesetzentwurf an. Er soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, im Seuchenfall Vorschriften zu erlassen, um die eben genannten Maßnahmen in Kraft zu setzen. Gleichzeitig werden darin die Entschädigungsleistungen für den Fall geregelt, dass die Nutzung von Flächen – sei es für den Landwirt oder auch für den Jäger – beschränkt oder verboten wird.
Entscheidend für die erfolgreiche Bekämpfung der Schweinepest ist jedoch – das wurde heute noch nicht so deutlich gesagt – der reibungslose Handlungsablauf zwischen den Behörden, also zwischen allen Akteuren. Jeder Beteiligte muss genau wissen, in welchem Fall er was zu tun hat, damit die Seuchenbekämpfung dann auch Hand in Hand ablaufen kann.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Entscheidungsträger in Ländern und Kommunen bereits im Vorfeld Gespräche mit Jägern und mit Landwirten führen, dass genügend Informationen bereitgestellt werden, dass die entsprechenden Ansprechpartner bekannt gemacht werden und dass Übungen durchgeführt werden. Denn nur bei solchen Probeläufen stellt sich heraus, wo noch eine Lücke besteht und wo man noch etwas klären muss, damit am Ende wirklich jeder weiß, was er zu tun hat.
Dabei muss zweifellos die Frage geklärt werden, ob Jäger lediglich verendete Tiere suchen und die Geodaten des Kadavers melden sollen oder ob sie die Tiere auch aus dem Gelände bergen müssen. Es muss also geklärt werden, von wem und wohin erlegte oder auch verendete Tiere zu transportieren sind.
Ferner ist zu klären, ob den Tierkörperbeseitigungsbehörden bzw. den Veterinärämtern geländetaugliche Fahrzeuge und entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen, aber auch – das ist sehr wichtig –, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahmen angeordnet werden müssen.
Wir müssen im Seuchenfall schnell und wirkungsvoll handeln können. Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland würde neben den tödlichen Auswirkungen für die Tiere auch sehr schwere wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.
Jetzt wende ich mich an Sie von allen Fraktionen: Wir sollten den Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen und ihn dort fachlich beraten und uns dabei mit allen Argumenten auseinandersetzen. Ich bin sicher, dass wir dann auch eine ordentliche Lösung hinbekommen.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2977 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.