Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte von hier aus alle Menschen grüßen, die im Hambacher Forst ganz praktisch gegen den Klimawandel kämpfen.
Statt Polizeiknüppel verdienen sie Respekt!
Grotesk ist nicht nur, dass dort bis zu 3 500 Polizisten verheizt werden, um 300 Aktivisten im Auftrag des Energieriesen RWE zu verjagen.
Grotesk ist auch, dass Bundeswaldministerin Klöckner in einem Video für die Deutschen Waldtage wirbt – Zitat –:
Ich liebe den Wald. Hier kann ich durchatmen.
Dann, verdammt noch mal, schützen Sie den Hambacher Forst!
Der Kampf um den Hambacher Wald zeigt, dass die heutige Debatte um die Änderung des Artikels 20a Grundgesetz nicht abstrakt ist. Dieser formuliert als Staatsziel, dass alle hoheitlichen Stellen die natürlichen Lebensgrundlagen schützen sollen. Es handelt sich nicht um einen unverbindlichen Satz, sondern um eine Verpflichtung. Der Staat muss dieses Ziel umsetzen.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Artikel 20a Grundgesetz beinhaltet auch heute schon den Klimaschutz; da hat Herr Kollege Amthor recht. Allerdings – das wissen Sie ganz genau – ist unklar, was der Maßstab ist, also was der Klimaschutz genau beinhalten muss, welche staatlichen Verpflichtungen genau bestehen. All das beantwortet Artikel 20a Grundgesetz leider nicht. Klarheit entsteht erst, wenn in Artikel 20a Grundgesetz fixiert wird, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz alle staatliche Gewalt unmittelbar binden.
Damit wird eine zentrale Frage des Klimaschutzes, die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs, eine verfassungsrechtliche Aufgabe.
Deutschland hat sich im Pariser Abkommen völkerrechtlich verpflichtet, die menschengemachte Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten und dafür seinen CO 2 -Ausstoß herunterzufahren. Aber laut dem Öko-Institut hat Deutschland bereits Ende März 2018 so viel CO 2 ausgestoßen, wie es im ganzen Jahr hätte ausstoßen dürfen, um die Vorgaben des Pariser Abkommens zu erreichen.
Die Bundesregierung versagt beim Klimaschutz. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz würde jede Bundesregierung dazu zwingen, den CO 2 -Ausstoß deutlich zu reduzieren. Das ist heute nötiger denn je, will die Menschheit eine lebenswerte Zukunft haben.