Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Heil! Ein Gesetzentwurf gibt immer einen interessanten Blick darauf, wie sein Autor die Realität betrachtet. So ist es auch hier: Ihr Gesetzentwurf für die Brückenteilzeit zeigt nicht viel Verständnis für die Realität in den Betrieben in Deutschland.
Dieser Entwurf der Großen Koalition geht ganz offensichtlich davon aus, dass die Arbeit in Unternehmen so homogen ist, dass jeder Angestellte jeden anderen einfach so ersetzen kann.
Sie unterscheiden noch nicht einmal zwischen verschiedenen Betriebsstätten, die ein Betrieb ja auch haben kann. Nehmen wir den einfachen Fall eines Betriebs, der künftig betroffen sein soll, mit knapp 50 Angestellten. Wenn 35 von ihnen in der Produktion sitzen, fünf in der Logistik und fünf in der Verwaltung und auch nur zwei Verwaltungsangestellte das Angebot, das Sie ihnen machen wollen, nutzen, ist das Problem ein ganz anderes und sehr viel größer, als wenn zwei Mitarbeiter aus der viel größeren Produktionsabteilung das machen.
Man könnte den sozialdemokratischen Geist, den dieses Gesetz atmet, lieber Minister Heil, einen invers mephistophelischen nennen. Sie kennen Mephisto: Der Geist, der stets verneint, der stets das Böse will und stets das Gute schafft. – Sie haben hier einen Geist, der stets bejaht, der jedem alles verspricht, der stets das Gute will – das erkennen wir ja an, dass Sie das Gute wollen –, aber dann ein schlechtes Gesetz daraus macht. Wie der Volksmund so schön sagt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Mit diesem Gesetz schaffen Sie sich die Probleme von morgen selbst. Denn wenn ein Arbeitnehmer nun ankündigt, sagen wir, in drei Monaten für drei Jahre von einer vollen auf eine halbe Stelle zu reduzieren, dann reagiert das Unternehmen natürlich auf diese Veränderung, indem es eine Teilzeitstelle schafft. Der Kollege Oellers hat das bereits erwähnt. Wenn der Arbeitgeber die Stunden nicht auf eine andere Teilzeitstelle verteilt, könnte er auch reagieren, indem er Überstunden erzeugt.
Wir werden sehen, dass in ein oder zwei Jahren Vertreter der SPD-Fraktion hier stehen und sich darüber beschweren, dass Unternehmen deutlich mehr befristete Stellen ausschreiben als früher oder dass immer mehr Überstunden entstehen.
– Aber noch kein Recht auf Rückkehr. – Und dann werden die Vertreter der SPD-Fraktion Gesetze ankündigen, um diesen Missstand, den sie mit diesem Gesetz selbst geschaffen haben, noch weiter zu regulieren.
Sie rufen die Geister, die Sie in ein paar Jahren hier vertreiben wollen, selbst her. Es ist eine klassische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, aber leider nur für diese und die nächsten Bundesregierungen, die Betriebsjuristen und die Arbeitsgerichte.
Wir von den Freien Demokraten stehen zur Tarifautonomie. Wir stehen fest hinter dem Streikrecht, geehrter Minister Heil, aber eine pauschale Globalisierungskritik unterstützen wir nicht.
Die Idee der Tarifautonomie ist nicht nur eine Frage des Lohns, sondern auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Erbringung der Arbeitsleistung passend zu ihrer Branche organisieren. Das funktioniert in Deutschland gar nicht so schlecht. Das Statistische Bundesamt hat in seiner Studie zur Qualität der Arbeit 2017, zur sogenannten freiwilligen Teilzeit, herausgefunden, dass fast 90 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten zufrieden sind mit ihrer Teilzeit, und 80 Prozent der Betriebe setzen den Wunsch nach Arbeitszeitveränderung bereits heute so schnell wie möglich um.
Das Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend hat in seinem Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit schon 2013 festgestellt: Bei nur 1,5 Prozent der Betriebe ist die Umsetzung nicht möglich. Diesen niedrigen Wert werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf noch nicht einmal senken; denn auch künftig sollen die Unternehmen solche Wünsche ja nicht umsetzen müssen, wenn es betrieblich nicht möglich ist. Sie brummen den Betrieben ab jetzt eine fürchterliche Dokumentationsbürokratie auf.
Im Gesetzentwurf ist von dringenden Gründen die Rede, die wir bereits aus dem Teilzeitbefristungsgesetz und zahllosen Arbeitsrechtsprozessen kennen.
Sie haben auch den Erfüllungsaufwand in Unternehmen auf zunächst 26 Millionen Euro und dann 1,81 Millionen Euro jährlich geschätzt, wohlgemerkt nur den Aufwand, der entsteht, wenn die Anträge gestellt und bearbeitet werden. Die Bürokratie für die Dokumentation der Arbeit – die wird nötig sein – haben Sie einfach unter den Tisch fallen lassen.