Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Präsident hat den Namen des Gesetzes schon vorgelesen – er ist sehr technokratisch –: Familienentlastungsgesetz und vieles mehr. Ich weiß, wenn das Finanzministerium hier ans Podium tritt, dann erwarten viele sehr technokratische Begriffe. Auch ich werde nicht umhinkommen, über kalte Progression, steuerliches Existenzminimum und Freibeträge zu sprechen. Aber noch viel wichtiger ist, dass das, was dahintersteht, bedeutet, dass ganz viele Menschen, nämlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem kleinen, mit einem mittleren Einkommen, Menschen, die den Spagat zwischen Familie und Berufsleben zu meistern versuchen, durch dieses Gesetz deutlich mehr Geld in der Tasche haben werden. Ich glaube, das ist die Botschaft, die viel wichtiger ist als technokratische Begriffe, meine Damen und Herren.
Aber ich weiß – das müssen Sie mir nachsehen –, ein paar konkretere Begriffe werde auch ich nennen müssen. Es geht in diesem Gesetz darum – das ist noch das Einfachste –, dass das Kindergeld erhöht wird, pro Kind um 10 Euro. Entsprechend wird dann auch der Kinderfreibetrag erhöht. Der Grundfreibetrag wird angehoben, und die kalte Progression wird ausgeglichen. Ich habe es schon gesagt: Das Kindergeld wird ab Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht, der Kinderfreibetrag dann entsprechend, und der Einkommensteuertarif für die Jahre 2019 und 2020 wird überarbeitet, um dann die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Darüber hinaus wird es darum gehen, Auswirkungen bei der kalten Progression auszugleichen. Was verbirgt sich dahinter? Dahinter verbirgt sich das, was viele Menschen ärgert, nämlich dass sie, wenn sie eine Lohnerhöhung bekommen, am Ende zu Recht das Gefühl haben, davon bleibt nichts übrig, sondern das wird aufgefressen durch die Inflation. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, dass es einen Bericht über diese kalte Progression gibt – der wird vorgelegt –, genauso wie über das Existenzminimum. Das wollen wir dann ausgleichen, damit die Menschen, die sich einbringen, die Leistungen erbringen, die eine Lohnerhöhung bekommen, dann auch von dieser Lohnerhöhung tatsächlich etwas haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Diese angesprochenen Berichte zum steuerlichen Existenzminimum, aber auch zur kalten Progression sind momentan noch in der Endabstimmung; die liegen noch nicht vor. Wir haben uns dennoch entschlossen, diesen Gesetzentwurf jetzt schon einzubringen, diesen Gesetzentwurf jetzt schon vorzulegen. Denn so haben wir, wenn diese Berichte dann vorliegen werden, im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Es geht nämlich darum, den genannten Zeitpunkt zu erreichen, damit die Menschen sich auch darauf verlassen können, dass diese Veränderungen im Jahr 2019 auch greifen. Dafür stehen wir, und deswegen gehen wir jetzt schon in die parlamentarische Beratung.
Meine Damen und Herren, insgesamt wird es zu einer Entlastung von Familien mit Kindern und von kleinen und mittleren Einkommen – das habe ich schon beschrieben – in Höhe von round about 10 Milliarden Euro kommen. Jetzt höre ich viel Kritik an diesem Gesetzentwurf, den wir ja jetzt erst beraten: Das ist nicht weit genug, das ist nicht hoch genug gesprungen. – Ich kann nur alle Kolleginnen und Kollegen bitten, die diese Kritik – auch heute wahrscheinlich wieder – vortragen, nicht ihren Einkommenshorizont zum Maßstab zu nehmen,
sondern sich einmal zu überlegen, was es für eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro und mit zwei Kindern bedeutet, wenn sie 500 Euro im Jahr mehr hat.
Ich kann Ihnen sagen: Für diese Menschen ist das eine ganze Menge Geld, und man sollte das nicht als Kleinigkeit abtun, auch wenn die eigene Lebenssituation vielleicht eine andere ist.
Deswegen freue ich mich auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen.
Ich weiß: Mit einem solchen Gesetz können nicht alle Fragen und alle Probleme dieser Gesellschaft gelöst werden. Nein, das geht nicht. Aber es ist ein Baustein von mehreren und ist in einem Gesamtzusammenhang zu sehen. Wir werden heute noch darüber reden, dass wir dringend einen sozialen Arbeitsmarkt brauchen. Wir werden über ein Gute-Kita-Gesetz sprechen, das gerade die Qualität, aber auch die Gebührenfreiheit zum Thema hat. Aber lassen Sie uns dieses Gesetz nicht kleinreden. Es geht darum, dass Menschen, die sich einbringen, die Familie und Beruf unter einen Hut bekommen, am Ende des Tages besser dastehen. Dafür steht diese Koalition, und deswegen freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen zu diesem wichtigen und wesentlichen Gesetz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.