Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweifellos, der Zeitpunkt für die Einführung eines neuen Instruments zur besseren Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt ist günstig. Tatsächlich sind viele regionale und sektorale Arbeitsmärkte in Deutschland leergefegt. Es herrscht nicht nur Fachkräftemangel, es herrscht vielerorts ganz allgemein Arbeitskräftemangel.
Allerdings darf der günstige Zeitpunkt nicht dazu verleiten, allein mit Statistiken zu glänzen. Es geht um Menschen in schwierigen Lebenssituationen und ganz nebenbei auch um viel Geld. Entscheidend ist also nicht, dass möglichst viele Menschen in die geförderten Jobs hineingehen, sondern dass möglichst wenige aus dem Job wieder herausgehen und in den Leistungsbezug zurückkehren. Dabei begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich, dass die GroKo bewusst auch private Unternehmen in die Instrumente einbeziehen möchte.
Jetzt muss man natürlich fragen: Wie stellen sich die Erfolgsaussichten aus Sicht der Arbeitgeber dar? Zunächst ist die Vermittlung von hoher Bedeutung. Der Arbeitgeberservice im Jobcenter muss definitiv gestärkt werden. Vielleicht ist es auch sinnvoll, Betriebsakquisiteure einzustellen, die gezielt auf Unternehmen zugehen. Es geht um die richtigen Tätigkeiten für die richtigen Menschen – das, Herr Minister, hatten Sie gestern im Ausschuss gesagt –; es geht also um Treffsicherheit. Nur im Gesetz finden wir dazu leider nichts.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Lohnlücke. Gehen Sie davon aus, dass die meisten Unternehmen der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen skeptisch gegenüberstehen. Sie werden eine genaue Kosten-Nutzen-Abwägung treffen. Dabei stehen auf der Kostenseite neben der Lohndifferenz selbst auch die darauf anfallenden SV-Beiträge, die Einarbeitungskosten und die Risikoprämie im Fall des Scheiterns. Mit der Förderung auf Mindestlohnniveau bevorzugen Sie indirekt Sozialunternehmen oder genau die privaten Unternehmen, die ohnehin nur Mindestlohn zahlen. Das kann ja eigentlich nicht in Ihrem Sinne sein, wie Sie ausgeführt haben. Generell gilt: Je geringer die Lohnlücke, desto höher die Wahrscheinlichkeit der nachhaltigen Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Letzter und wichtigster Aspekt ist das Coaching. Die Unternehmen können das nicht leisten; hier sind die Jobcenter gefordert. Es ist aber zu befürchten, dass die BA aufgrund von § 16i Absatz 4 SGB II Betreuungsleistungen zentral und bürokratisch ausschreiben wird. Das lehnen wir ab. Vielmehr sprechen wir uns für dezentrale und unbürokratische Prozesse bei der Organisation des Coachings aus.
Fazit: Das Gesetz könnte in die richtige Richtung weisen, allerdings besteht das Risiko, dass das Ziel der nachhaltigen Vermittlung verfehlt wird. Wenn die Erfolgsquote niedrig bleibt, haben Sie ein gutes Instrument verbrannt. Unternehmen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, werden keinen zweiten Versuch wagen. Deshalb muss im weiteren Prozess die Devise lauten: Qualität der Vermittlung schlägt Quantität.
Vielen Dank.