Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem sozialen Arbeitsmarkt schaffen wir ein Regelinstrument für längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung mit viel Gestaltungsfreiraum vor Ort und eben kein zeitlich befristetes Programm mit viel Bürokratie, weil die Problemlagen in Tübingen anders sind als in Gelsenkirchen.
Dabei geht es in erster Linie um Teilhabe durch Arbeit. Das steht im Vordergrund. Für uns, meine Damen und Herren, ist wichtig, dass es um sinnvolle Arbeit geht. Deshalb, Frau Zimmermann, schaffen wir die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität ab, damit es sinnvolle Tätigkeiten für die Beschäftigten sind und sie etwas davon haben.
Für uns ist wichtig, dass die Beschäftigten und ihre Familien begleitet und unterstützt werden und dass wir tatsächlich diejenigen zielgenau erreichen, die gerade dieses Angebot brauchen, nämlich diejenigen, die trotz bestmöglicher anderweitiger Unterstützung keine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Uns geht es nämlich darum, in jedem Einzelfall die Unterstützung und Förderung zu geben, die notwendig ist. Das beschränkt sich eben nicht auf ein oder zwei Instrumente, sondern umfasst den ganzen Unterstützungskanon, den das SGB II und das SGB III anbieten.
Individuelle Unterstützung ist unser Anspruch, und dafür wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern. Die Leute sollen auch im Jobcenter die Solidarität der Gesellschaft erfahren, gerade die, die lange draußen sind.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland steht heute vor zwei zentralen Herausforderungen. Zum einen müssen wir die Beschäftigten bei der Bewältigung des digitalen Wandels unterstützen, um Arbeitslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen. Zum anderen müssen wir die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit endlich anpacken. Gerade den Menschen, die lange draußen sind, müssen wir wieder Perspektiven geben. Auf beide Herausforderungen geben wir in diesem Herbst wichtige Antworten. Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützen wir Beschäftigte durch Qualifizierung. Wir sorgen dafür, dass sie in Beschäftigung bleiben können und geben ihnen damit Sicherheit und Schutz im Wandel. Mit dem sozialen Arbeitsmarkt ermöglichen wir Teilhabe durch Arbeit für Menschen, die sonst keine Chance haben. Beides, meine Damen und Herren, ist ganz konkret erlebte Solidarität.
Ich finde, es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft diese Herausforderungen solidarisch lösen und eben nicht dem Einzelnen oder der Einzelnen überlassen und den Einzelnen oder die Einzelne damit alleinlassen. Das macht für mich eine solidarische Gesellschaft aus, mit dem Sozialstaat als verlässlichem Partner.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.