Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Zum Schluss der Debatte möchte ich Ihren Blick auf eine Gruppe richten, die besonders auf den Schutz der Arbeitslosenversicherung angewiesen ist: die kurzfristig Beschäftigten und die Kulturschaffenden. Was haben Schauspieler, Synchronsprecher und viele Kulturschaffenden mit Arbeit 4.0 zu tun? Eine ganze Menge. Denn sie arbeiten jetzt schon so, wie man es für zahlreiche Berufsgruppen in den nächsten Jahren vorhersagt. Sie sind in der Regel Projektbeschäftigte: kurzfristig beschäftigt, wechselnde Arbeitgeber, schwankendes Einkommen. Und sie profitieren kaum vom Schutz der Arbeitslosenversicherung; sie sind aber besonders von Arbeitslosigkeit bedroht.
Es gibt zwar eine Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte, aber sie wirkt kaum. Diese Regelung besagt, dass diese Gruppe für einen kürzeren Zeitraum Beiträge zahlen muss als die Normalbeschäftigten, um Ansprüche zu erwerben. Es sind aber nicht zuletzt Kulturschaffende, Schauspielerinnen und Schauspieler, die so oft viel Geld in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber nichts herausbekommen. Weniger als 300 Antragsteller beziehen Leistungen.
Wir wollen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessern
– gemach, gemach! –, gerade für die, die häufig nur über kurze Zeit beschäftigt sind, auch für Kulturschaffende. Wir wollen Sicherheit durch Solidarität.
Wer innerhalb der genannten Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens 12 Monate Versicherungszeit nachweist, soll nach dem Gesetzentwurf künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung; es reicht aber noch nicht.
Am sinnvollsten wäre es, den Zugang so zu verändern, dass keine Sonderregelung mehr notwendig ist.
Das heißt Rahmenfrist erweitern, Versicherungszeiten absenken und vielleicht auch etwas bei den Verdienstgrenzen tun.
Das wäre die beste Lösung.
Wenn man das nicht will, dann muss man zumindest etwas bei der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte tun. Das ist eigentlich unumstritten. Unter anderem aus Bayern kommt der Vorschlag, die notwendige Versicherungszeit zu senken und die Verdienstgrenzen zu erhöhen. Auch darüber kann man reden.
Ich finde, wir sollten die Bedingungen für den Zugang zum Arbeitslosengeld so ändern, dass sie der Lebenswirklichkeit der Kulturschaffenden näherkommen. Eine Sonderregelung bringt immer das Problem mit sich, dass sie bestimmte Gruppen bevorteilt. Bei den Kulturschaffenden gibt es gute Argumente dafür. Schauspieler etwa können an den Produktionsbedingungen von Filmen oder Fernsehserien nichts ändern. Sie werden im kurzen Takt produziert, mit kurzen Beschäftigungszeiten, und danach ist oft im wahrsten Sinne des Wortes Sendepause. Insofern gibt es eine gute Begründung für eine Sonderregelung. Besser wäre es allerdings, wir würden uns dazu durchringen, insgesamt den Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erleichtern.
Künstlerinnen und Künstler sind zwar etwas Besonders, aber die meisten von ihnen wollen keine Sonderbehandlung, sondern gleiche Chancen für alle.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/4948 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen.