Sehr geehrter Herr Präsident Kubicki, Strande!
Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss dieser Runde ausdrücklich an die Kollegen der Koalitionsfraktionen anknüpfen: Es ist ein ganz großer Erfolg, dass wir hier am heutigen Tag über die Fortsetzung und die dauerhafte Unterstützung des Hochschulpakts durch den Bund überhaupt diskutieren können.
Es hat auch mal Zeiten gegeben, wo es andere Stimmen gab, auch fehllaufende Stimmen. Deshalb ist es gut, dass wir diese große Übereinstimmung haben.
In Bezug auf die vier Oppositionsfraktionen, insbesondere in Richtung AfD und Linke, möchte ich zwei Anmerkungen zu Fakten machen.
Der AfD sei in ihrem Furor gegen die akademische Bildung ein Faktum zur Kenntnis gegeben: Im Jahr 2017 hat es 513 000 Studierende gegeben, die ein Studium angefangen haben, und es hat 520 000 Menschen gegeben, die in eine duale Ausbildung hineingegangen sind. So viel nur dazu, was die Faktenbasis in Bezug auf Überakademisierung und anderes angeht.
Der Linkspartei möchten wir gerne sagen: Ja, wir haben nicht mehr die Zeit – Sie auch nicht – für reine Lehre. In 3 von 16 Bundesländern, nämlich in Thüringen, in Berlin und in Brandenburg, sind Sie über Kabinettsmitglieder – in Brandenburg stellen Sie sogar den Finanzminister – an der Ausgestaltung des Hochschulwesens mit beteiligt.
Ihre Anträge hier erwecken immer so den Eindruck, als würden Sie sich in einer Zwei-Welten-Lehre bewegen. Aber das trägt nicht, vielmehr gilt: Hic Rhodus, hic salta! – Sie müssen das also in den Ländern, wo Sie in einer Koalition sind, auch entsprechend umsetzen.
Die FDP, die neue Servicepartei, bringt Ideen ein. Frau Staffler, Sie sprachen eben an, dass die von der FDP in die Diskussion gebrachte individuelle Zielvereinbarung des Bundes mit 16 Ländern sich wie eine Kaskade auswirken könnte, denn es gibt ja fast 100 Universitäten und etwa 300 Fachhochschulen.
Wir finden, dass das nicht nur nicht machbar ist, wie Sie, Frau Staffler, schon sagten, sondern dass das auch nicht wünschenswert ist; denn wir wollen doch gerade mit der Verstetigung der Hochschulpaktmittel die Grundfinanzierung stärken.
Grundfinanzierung heißt doch nicht, dass man Grundfinanzierungsmittel gibt, dass dann aber gleichzeitig mit der Erfüllung von acht plus x Kriterien verknüpft. Das verstehen jedenfalls wir, die SPD, nicht unter Stärkung der Grundfinanzierung; ich glaube die CDU/CSU auch nicht.
Es gilt vielmehr, sparsam und gezielt im Umgang mit den Kriterien zu sein, nach denen die Mittel verteilt werden; und diese Mittel können dann von den Hochschulen in der Gestaltung umgesetzt werden. Diese Kriterien sind von uns, Herr Schipanski – da nehmen wir nichts zurück –, festgelegt worden: Mengenverteilung nach Studienanfängerzahl, nach Studienzeit, nach Abschluss und – als sozialdemokratisches Anliegen – auch nach Herkunft der Studierenden. Es gibt also eine besondere Unterstützung dafür, dass beruflich Qualifizierte in die Hochschulen hineinkommen. Die Verteilung wird dann auch nach Studienrichtung unterschiedlich berechnet.
Es kommt dann dazu – das ist die zweite Linie –, dass wir die Qualität über eine gesonderte Förderung im Qualitätspakt Lehre steigern wollen; da haben wir hier ja Übereinstimmung.
Dass dieses beides jetzt möglich ist, ist eine wahrlich große Leistung. Ich erinnere mich noch an eine Parlamentssituation 2006 – Frau Grütters ist jetzt bei der Kultur; ich war damals auch schon bei der Wissenschaft –, wo wir in der damaligen Koalition bescheiden versucht hatten, einen Parlamentsantrag zu guter Lehre einzubringen. Das kam nicht mal durch die Führung der Unionsfraktion durch; denn es hieß: Mit Lehre hat der Bund null zu tun. Rund zehn Jahre später, 2015, haben wir die Förderung der Lehre gemeinsam durch Bund und Länder prominent im Grundgesetz verankert. Dort steht nicht mehr nur „Wissenschaft“, sondern auch „Lehre“. Wir sind weit gekommen in der Kooperation von Ländern und Bund, was die Stärkung der Hochschulen angeht.
Man darf sich zum Schluss, Herr Bundestagspräsident, was wünschen. Das, was in den Hochschulen jetzt wirksam wird, können wir auch bei den Schulen erreichen. Hoffentlich wird es bei einer nächsten Parlamentsdiskussion dazu einen gemeinsamen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf geben, der eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat findet und eine neue Perspektive für Bildungskooperation insgesamt eröffnet.
Danke.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/3143, 19/4545, 19/5056 und 19/5043 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.