Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen mich doch etwas verwundert. Anscheinend habe ich in den letzten Wochen und Monaten einer anderen Debatte über die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie beigewohnt.
Frau Kollegin, Sie hätten die Möglichkeit gehabt, in dieser Diskussion sachlich Stellung zu beziehen. Aber außer formalen Argumenten haben wir leider Gottes nicht sehr viel gehört.
Ich bin mir sicher, dass es etwas besser wäre, wenn wir über die Fragen inhaltlich redeten. Die Marrakesch-Richtlinie scheint doch im weitesten Sinne – das hat die Anhörung eindeutig gezeigt – gut gelungen zu sein. Deshalb tun wir uns, glaube ich, keinen Gefallen, wenn wir der Welt draußen versprechen, wir hätten hier neue Instrumente entdeckt und erkannt. Wir können betonen – in Übereinstimmung mit eigentlich allen Sachverständigen –, dass der Inhalt dieser Richtlinie umgesetzt wurde. Es geht darum, das hohe Gut eines barrierefreien Zugangs durch die Marrakesch-Richtlinie auf den richtigen Weg zu bringen. Da hilft großes Getöse und Wahlkampfgeschrei überhaupt keinen Zentimeter weiter.
Ich will auf den Grund eingehen, warum es sich hierbei um ein so hohes Gut handelt. In der Stadt Nürnberg habe ich meine Jugend zum Teil im dortigen Zentrum für Blinde und Sehbehinderte, das mein Vater als Architekt mitverantworten konnte, verbracht. Was ich dort erlebt habe, ist, dass Information und Zugang zur Literatur ein ganz wesentlicher Punkt sind. Dort wurden die Bände in Brailleschrift wie Schätze behandelt. Dort herrschte ein Wissensdurst, von dem ich in meiner Schulzeit keine Kenntnis hatte. Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, dass wir hier die Barrieren – zugegebenermaßen schrittweise – zurücknehmen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Anfertigen von Kopien zum Eigenbedarf schon bislang zulässig war. Es kommt nun darauf an, die Institutionalisierung vorzubereiten. Wichtig ist an dieser Stelle, Teilhabe als Ausdruck des Sozialstaatsgebots zu sehen. Aber unter keinen Umständen darf der Eindruck erweckt werden, dass wir hier einen Paradigmenwechsel im Urheberrecht vornehmen. Es geht gerade nicht um das Ausspielen der Interessen auf der einen Seite von Blinden und Sehbehinderten und auf der anderen Seite von Urhebern. Es geht genau darum, einen Ausgleich der Interessen zu schaffen, ohne dass wir das Grundregelwerk verändern. Genau das werden wir gewährleisten einerseits durch das Gesetz und andererseits durch den Beitrag, den wir mit einem Änderungsantrag leisten.
Ich muss deutlich sagen: Ich bin verwundert, dass man hier von einem ungeahnten Bürokratieaufbau spricht. Wir sind der Auffassung, dass das Deutsche Patent- und Markenamt
gerade aufgrund des kenntnisreichen Wirkens durch die Verwertungsgesellschaften die wesentliche Institution ist, die weiß, worum es geht. Die Anhörung hat gezeigt, dass wir das konkret fassen müssen. In der Tat ist eine pauschale Rechtevergabe an das Deutsche Patent- und Markenamt nicht ausreichend. Genau das regeln wir an dieser Stelle.
Ich kann nur noch einmal deutlich machen: Es ist wichtig, dass wir uns dem Ziel stellen. Es ist egal, um wie viel es an dieser Stelle geht. Es ist eigentlich egal, ob es um 25 000 Euro oder mehr geht. Die Intention ist jedenfalls, Zugang zu schaffen und mit konkreten Vorgaben Barrierefreiheit Schritt für Schritt herzustellen. Ich glaube, aus berufenem Mund sagen zu können, dass das in der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie funktioniert. Wir machen die Vorgaben. Dass wir dann bei Bibliotheken und Institutionen die Hilfe der Länder brauchen, wissen die Länder bereits. Aber der Bund ist gut beraten, an dieser Stelle die Vorgaben zu machen. Aufgeregtheit hilft an dieser Stelle nicht weiter. Damit ist keinem Einzigen gedient.
Vielen Dank.