Zunächst einmal sage ich: Mit Ihrem Antrag zielen Sie sehr wohl auf eine Lex Ryanair ab, vielleicht sogar – wenn ich mir die Reden heute Morgen dazu vor Augen führe – eine Lex Michael O’Leary. Wenn es Ihnen wirklich um die Sache ginge, würden Sie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das im Dezember gesprochen wird, abwarten. Darin wird nämlich eine ganze Menge geklärt werden.
Es ist sicher richtig, dass man sich diesen Paragrafen in Ruhe anschaut und das Betriebsverfassungsgesetz an dieser Stelle weiterentwickelt. Wir sind nicht dagegen. Aber jetzt sozusagen auf der Welle der öffentlichen Empörung mitzureiten
und das Urteil nicht abzuwarten, zeigt, dass hinter diesem Antrag eine politische Absicht steckt und es nicht um eine Lösung in der Sache geht.
Jetzt bin ich im Grunde schon wieder bei meiner eigentlichen Rede. – Sie erwähnen eben nicht, dass ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht über die Vereinbarkeit des § 117 Betriebsverfassungsgesetz mit EU-Recht läuft. Im Dezember wird das Urteil gesprochen; das habe ich eben erwähnt. Wieso warten wir das nicht ab?
Genauso wundert mich die Forderung, dass die ILO-Kernarbeitsnormen herangezogen werden sollen, um festzustellen, wer in Deutschland starten und landen darf. Die ILO selbst gibt an, dass die Erklärung als Appell zu verstehen ist und keine Sanktionsmöglichkeiten daraus abgeleitet werden können. Als Entscheidungsgrundlage sind diese Normen offensichtlich ungeeignet. Deswegen wird man den Eindruck nicht los, dass es eben nicht um die Sache geht, sondern um einen populistischen Ritt auf der Welle der öffentlichen Empörung.
Der Gesetzgeber darf auf dieser Welle nicht mitschwimmen, auch wenn die Verhandlungskultur der Airline uns vielleicht nicht passt. Ich warne vor einer Lex Ryanair. Das widerspricht unserem Rechtsstaatsprinzip.
Meine Damen und Herren, nach 100 Jahren Sozialpartnerschaft braucht es ein Update: moderne Tarifverträge, modernes Betriebsverfassungsrecht. Das muss einfacher werden. Es darf auch nicht passieren, dass sich Tarifverträge zu Luxusabkommen entwickeln. Dann darf man sich nämlich nicht wundern, wenn die Tarifbindung sinkt. Das wollen wir alle nicht.
Der vorliegende Antrag ist unpräzise, nicht zielführend
und untergräbt die Tarifautonomie. Deswegen lehnen wir ihn ab. Wir begründen das noch mal im Ausschuss.
Vielen Dank.