Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten hier an dieser Stelle vor knapp zweieinhalb Jahren schon mal eine Debatte zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus.
Damals ist das Gesetz leider gescheitert. Heute haben wir eine neue Chance, und die sollten wir unbedingt nutzen.
Dieser zweite Anlauf bei diesem Gesetz zeigt aber auch eines: Die Notwendigkeit zum Bau von neuen Wohnungen, steigende Mieten und Wohnungsmangel sind nichts Neues. Das ist nicht aktuell vom Himmel gefallen, sondern dieses Problem haben wir schon einige Zeit.
Zur Wahrheit gehört: Ja, die Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind in Teilen natürlich auch von der Politik mitverursacht. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in den Ländern, die Verschärfungen bei der Energieeinsparung, Verschärfungen im Mietrecht, die Baupreissteigerungen, vor allem auch die Niedrigzinspolitik und andere Maßnahmen zeigen Wirkung.
Ich will Ihnen noch was sagen: Ich komme aus der Rheinebene. Bei uns wird Kies abgebaut. Kies braucht man zum Bauen. Wenn aber der Anspruch unserer Gesellschaft dahin geht, dass wir einen immer stärkeren Schutz von Umwelt und Natur wollen, dann bedeutet das, dass man neue Abbauflächen im Bereich Kies gar nicht mehr bekommt.
Das bedeutet: Wir steuern hier in eine Rohstoffverknappung hinein, die natürlich wiederum zu einer Preissteigerung bei den Rohstoffen für den Bau führen wird. Deswegen müssen wir uns schon überlegen, was wir hier tun.
Vor allem – das sagen alle Experten – fehlen aber Flächen zum Bauen. Das Hauptproblem der bestehenden Wohnungsknappheit liegt darin, dass wir nicht genug Bauland ausgewiesen bekommen.
Jetzt weiß ich auch, dass man mit vorhandenen Flächen sorgsam umgehen muss. Da geht es um die Bewahrung der Schöpfung. Wir wollen keine blinde Versiegelung der Landschaft. Wir möchten vor allem, dass verdichtet wird und dass aufgestockt wird. Aber irgendwann muss man entscheiden, was einem wichtiger ist, ob einem wichtiger ist, dass wir Wohnraum für junge Familien schaffen, oder ob einem wichtiger ist, eine vereinzelte Gelbbauchunke zu retten. Diese Entscheidung müssen wir treffen.
Hier sind vor allem die Kommunen gefordert. Die Kommunen müssen jetzt schnell neue Flächen für den Mietwohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir machen parallel dazu beim Bund unsere Hausaufgaben. Mit dieser steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus geben wir einen zusätzlichen Impuls, um neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Ich glaube, dass diese viermal 5 Prozent Sonder-AfA zusätzlich zu der linearen Abschreibung einen Impuls am Markt hervorrufen wird. Ich glaube, diese Abschreibung im Zeitraum von vier Jahren, zusammen 28 Prozent, wird Wirkung zeigen. Es wird einen zusätzlichen Impuls, einen zusätzlichen Anschub beim Mietwohnungsbau geben.
Auch hier haben wir darauf geachtet – vorhin hat es die Staatssekretärin schon gesagt –, dass die Leitplanken bei dem Ganzen stimmen. Neben der zehnjährigen Mietnutzungsverpflichtung gibt es die vieldiskutierte Kostengrenze beim Bau, maximal 3 000 Euro pro Quadratmeter. Das wird jetzt viel kritisiert. Ich glaube, wir müssen das noch mal genau angucken, auch in der Anhörung. Aber eines ist klarzustellen – das wurde vorhin schon gesagt –: Diese Grenze von 3 000 Euro pro Quadratmeter berücksichtigt nicht den Grund und Boden; der ist herauszurechnen. Deswegen ist das Argument der AfD falsch.
Die höheren Bodenpreise in Ballungszentren spielen bei dieser Rechnung überhaupt keine Rolle; deswegen sind in Ballungszentren und im ländlichen Bereich quasi gleiche Voraussetzungen gegeben.
Eine weitere sinnvolle Einschränkung, die wir in diesem Gesetz haben, ist die maximale Bemessungsgrundlage von 2 000 Euro pro Quadratmeter für die Sonderabschreibung. Ich glaube, auch das ist vernünftig.
Was wir ebenfalls haben, ist die De-minimis-Regelung, die das Gesamtfördervolumen für den Einzelnen auf 200 000 Euro beschränkt. Gerade bei dieser De-minimis-Regelung ist es, glaube ich, wichtig, dass wir erklären, warum die im Gesetz steht. Man muss nämlich wissen, dass die Alternative, also eine Förderung ohne diese De-minimis-Regelung, bedeutet hätte, dass wir auf europäischer Ebene ein Notifizierungsverfahren gebraucht hätten. Wir hätten das Ganze der Europäischen Kommission zur Genehmigung beihilferechtlich vorlegen müssen.
Wer weiß – das wissen wir alle –, wie langsam die Mühlen in Brüssel mahlen, der weiß, dass das schlecht gewesen wäre. Wir brauchen diesen Impuls am Wohnungsmarkt jetzt, und wir brauchen ihn schnell. Deswegen geht es leider nicht ohne diese Einschränkung der De-minimis-Regelung.
Neben der Förderung von sozialem Wohnungsbau, für die der Bund in den nächsten Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro auf den Tisch legt, der kürzlich gestarteten Förderung beim Baukindergeld – auch ein wichtiger Punkt – und neben der Rekordförderung im Bereich des Städtebaus ist die Einführung dieser Sonderabschreibung mit weiteren 1,5 Milliarden Euro Förderung ein wichtiger weiterer Baustein im gemeinsamen Programm der Wohnungsraumoffensive, die wir zusammen, Bund, Länder und Kommunen, beschlossen haben.
Die Betonung liegt hier auf „gemeinsam“: Wir haben das gemeinsam beschlossen, und wir wissen, dass wir es nur gemeinsam schaffen können, mehr bezahlbaren Wohnraum im ganzen Land zu bauen.
Ich will daher an dieser Stelle alle Akteure auf den Wohnungsmärkten auffordern – die Politik, die staatlichen Stellen auf allen Ebenen, die Bauwirtschaft, die Immobilienwirtschaft, aber auch die Mietervertretungen, die Gewerkschaften und die privaten Unternehmer –: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die wir mit unseren Bausteinen der gemeinsamen Wohnraumoffensive geschaffen haben!
Es kommt jetzt darauf an, dass dieses Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus schnell verabschiedet und umgesetzt wird.