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59. Sitzung
Freitag, 19. Oktober 201819. Wahlperiode, 59. SitzungStickoxid-Grenzwert und Messverfahren auf den Prüfstand
7 VermerkeReaktionswert: hoch194 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines ist ja klar: Grenzwerte fallen nicht vom Himmel. Sie werden durch gemeinsame Festlegungen getroffen. Sie müssen ambitioniert sein; sonst braucht man sie gar nicht. Man kann sie immer wieder hinterfragen; das ist durchaus berechtigt.

Ja, dann tun Sie es doch!

Was aber absolut nicht geht, ist, den Schutz der Gesundheit der Menschen, die hier bei uns leben, infrage zu stellen und sich darum nicht mehr zu kümmern. Genau das tun Sie nämlich, liebe FDP und AfD.

Keiner geht darauf ein, dass Fahrverbote zu mehr Emissionen führen!

Beim Stickoxid ist der aktuelle Wert von 40 Mikrogramm nicht einmal ehrgeizig. Das will ich Ihnen erklären: Die Schweiz hat einen Grenzwert von 30 Mikrogramm, Österreich ebenfalls. Bereits 2003 hat der VDI empfohlen, 20 Mikrogramm anzusetzen.

In der Schweiz gibt es einen Arbeitsplatzgrenzwert von 6 000 Mikrogramm!

Die WHO geht schon seit 2015 davon aus, dass bei Langzeitexposition bei einem Wert von 20 Mikrogramm mit Gesundheitsschädigungen zu rechnen ist.

Nein! Das ist wissenschaftlich überhaupt nicht erwiesen!

Die Experten empfehlen auch, den Grenzwert beim nächsten Mal zu verschärfen und nicht einfach hochzusetzen, wie Sie es jetzt vorschlagen.

Nein, das haben wir nicht vorgeschlagen!

– In Ihrem Antrag lese ich davon nichts. Aber, Frau Skudelny, Sie ignorieren die internationale Studienlage und tun so, als seien die aktuellen Erkenntnisse nichts wert.

Nein! Aber zwischen toxikologischen Studien und epidemiologischen Studien gibt es einen kleinen Unterschied!

Die AfD diskreditiert an jeder Stelle die Wissenschaft. Das finde ich einfach nur schäbig.

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