Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich ist die Bedeutung von Pflegepersonal in der gesellschaftlichen Debatte angekommen – dessen Bedeutung für ein gutes Gesundheitswesen, dessen Bedeutung für die Menschen in diesem Gesundheitswesen. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen; denn wir haben zurzeit einen Pflegenotstand, und es geht darum, die Pflegekatastrophe zu vermeiden. Deswegen muss man jetzt handeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in diese Richtung. Ich möchte ausdrücklich loben, dass mit den Änderungsanträgen seitens der Regierungsfraktionen in dieser Woche an einigen Punkten erhebliche Verbesserungen gegenüber der Vorlage aus dem Ministerium vorgenommen wurden. Lassen Sie mich das nur an einem ganz kleinen Beispiel deutlich machen. Dass Sie vorgesehen hatten, dass, wenn eine Stelle drei Monate unbesetzt war, Altenpflegefachkräfte durch Hilfskräfte ersetzt werden können, war wirklich ein Ding. Ich danke ausdrücklich dafür, dass dieses problematische Vorhaben abgeräumt wurde. Aber, Herr Minister Spahn, Sie sollten sich vielleicht fragen, wie solche Vorschläge überhaupt in Gesetzentwürfen auftauchen können.
Wir über allerdings weiter Kritik an verbliebenen Punkten; das ist klar.
Was Sie zur Stärkung der Krankenpflege im Krankenhaus planen, halten wir zum Beispiel durchaus für richtig. Weil Sie Ihre Pläne aber nur auf einen bestimmten Bereich beschränken – das Krankenhaus –, befürchten wir, dass es eine Sogwirkung geben könnte, also von Fachkräften aus anderen Bereichen – sowohl aus anderen Krankenhausstationen als auch aus der Altenpflege, aus der Reha – in die Krankenhauspflege. Wir wissen, dass eine solche Abwanderung gerade im Bereich der ambulanten Pflege, der für die Unterstützung von pflegenden Angehörigen so wichtig ist, zu einer wirklichen Katastrophe führen würde, und zwar sehr schnell. Deswegen müssen wir nachsteuern. Wir müssen schauen, dass, wenn diese Sogwirkung tatsächlich eintreten sollte, sichergestellt ist, dass sofort nachgesteuert wird. Ich verstehe nicht, warum das nicht vorgesehen ist, hier regelmäßig zu evaluieren.
Wir halten es nach wie vor für einen Fehler, dass erneut darauf verzichtet wird, feste, verbindliche und bedarfsgerechte Personalbemessungsinstrumente sowohl im Krankenhaus als auch in der stationären Altenpflege einzuführen. Wir wissen, dass es einen großen Bedarf gibt, und der muss definiert werden. Wenn er nicht definiert wird, dann wissen wir auch nicht, in welchem Ausmaß Pflegepersonal rekrutiert werden kann. Deswegen sage ich: Hier hätten Sie mehr machen können. Leider haben Sie es zum soundsovielten Mal versäumt.
Ein drittes Beispiel, das ich nennen möchte, ist die stationäre Langzeitpflege. Mit der angekündigten Schaffung von 13 000 zusätzlichen Stellen bringen Sie durchaus Ihr Bemühen zum Ausdruck; aber die Verteilung dieser 13 000 Stellen in der Art und Weise, wie Sie sie planen – nämlich in Stufen –, ist ungerecht und unglaublich unbürokratisch.
– Was habe ich gesagt? –
Es ist unglaublich bürokratisch,
und deswegen fordern wir eine lineare Verteilung und eine Berücksichtigung des Pflegebedarfs der Bewohner – jetzt können Sie noch ein bisschen nachlachen –; denn das Entscheidende ist doch, dass wir die Bedürfnisse der Bewohner in den Blick nehmen. Und deswegen brauchen wir unbürokratische Lösungen.
Meine Damen und Herren, wir werden uns bei der Abstimmung über dieses Gesetz enthalten. Wir haben einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Einige Punkte daraus habe ich bereits erwähnt. Ich finde es ein Unding, dass in diesem Gesetz vorgesehen ist, die private Krankenversicherung erneut nicht am Krankenhausstrukturfonds zu beteiligen. Es kann nicht sein, dass die gesetzlich Versicherten den Krankenhausstrukturfonds alleine finanzieren.
Wir brauchen dringend eine Reform der Krankenhausinvestitionsförderung; denn viele Probleme, gerade auch der Abbau von Pflegekräften in den Krankenhäusern, sind, wie wir gesehen haben, auf die unzureichende Finanzierung der Krankenhäuser zurückzuführen. Wir brauchen Tarifzahlungen nicht nur für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern, sondern auch flächendeckend für die Reha und für andere Bereiche, in denen Pflegefachkräfte arbeiten. Es kann nicht sein, dass diese wichtige Arbeit für die Menschen zu Hungerlöhnen erbracht wird. Hier brauchen wir ein vernünftiges Tarifsystem, und das muss flächendeckend sein.
Ein Punkt, den ich ganz besonders kritisieren möchte: Wir haben als Grüne vorgeschlagen – in die Haushaltsberatungen haben wir dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht –, dass die Umsetzung der Ausbildungsreform – die Ausbildung ist ja die Voraussetzung für das Vorhandensein guter Pflegefachkräfte – in der Form unterstützt wird, dass sichergestellt ist, dass in der Altenpflegeausbildung keine Ausbildungsplätze verloren gehen. Einen Rückgang in diesem Bereich hielte ich wirklich für ein Problem. Sie sollten noch einmal darüber nachdenken, ob Sie Maßnahmen zur Lösung dieses Problems nicht im Haushalt abbilden können. Wir müssen dabei helfen, dass die Altenpflegeschulen und die Krankenpflegeschulen und die Kinderkrankenpflegeschulen sich zusammentun können, um tatsächlich die beste Ausbildung für unsere jungen Leute, die an diesen Berufen interessiert sind, einrichten zu können.