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62. Sitzung
Freitag, 9. November 201819. Wahlperiode, 62. SitzungLokalanästhesie bei der Ferkelkastration ermöglichen
9 VermerkeReaktionswert: lebhaft436 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ...

So Artikel 20a des Grundgesetzes. Aber wie ernst nehmen Sie unser Grundgesetz eigentlich, Kolleginnen und Kollegen von der Regierung?

Beifallbei der LINKEN

Sie schlagen uns eine Gesetzesänderung vor, die das Staatsziel Tierschutz ignoriert. Dieser Gesetzentwurf empört zu Recht viele Menschen. Er stellt wirtschaftliche Interessen über unsere Grundwerte. Er zerstört Vertrauen in die Gesetzgebung. Das ist unverantwortlich.

Beifallbei der LINKEN

Es soll für weitere zwei Jahre erlaubt werden, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Warum wird kastriert? Weil man den sogenannten Ebergeruch verhindern möchte, den etwa 5 Prozent der Schweine nach der Geschlechtsreife ausbilden. Die Kastration erfolgt, indem man den Ferkeln Hoden und Samenstrang herausschneidet. Bei der überwältigenden Zahl der Tiere geschieht das aktuell ohne Betäubung.

Unser Staatsziel Tierschutz gebietet es aber, Leid von Tieren auf ein unvermeidbares Minimum zu begrenzen; denn Tiere sind keine Sachen, die man behandeln und ausbeuten kann, wie man will. Es sind Mitgeschöpfe, die unter unserem Schutz stehen.

Beifallbei der LINKEN sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]

Deshalb wurde die Kastration ohne Betäubung im Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten, und das ist gut so.

Beifallbei der LINKEN

Für die Schweineproduzenten wurde allerdings eine Ausnahmeregelung aufgenommen, befristet auf fünf Jahre. Sie sollten Gelegenheit haben, sich auf das Verbot einzustellen. Die Ausnahmeregelung läuft am Ende dieses Jahres aus. Wir stellen fest: Die Branche hat sich nicht auf das Verbot eingestellt. Die Zeit ist nicht genutzt worden. Die mächtigen Industrieverbände haben offenbar darauf vertraut, dass die Regierung die Ausnahmeregelung verlängern wird, wenn sie es fordern, und genau das geschieht jetzt. Die Regelung soll um zwei Jahre verlängert werden. Das ist entsetzlich: für die Tiere, aber auch für die Menschen; denn die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung erschüttert zu Recht das Vertrauen darin, dass Gesetze eingehalten werden, dass Grundwerte nicht einfach wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.

Beifallbei der LINKEN

Es gibt Alternativen zur Kastration: die Jungebermast. Sie ist in den Niederlanden, in Spanien und Großbritannien eine Standardprozedur. Es gibt auch eine Impfung gegen den Ebergeruch, die sogenannte Immunokastration. Sie ist zum Beispiel in Belgien Standard. Aber diese Methoden sind aufwendiger als die Kastration ohne Betäubung. Deshalb sträubt sich die Branche. Das ist unverantwortlich.

Beifallbei der LINKEN

Weil es diese Alternativen gibt, ist es verfassungswidrig, die Kastration ohne Betäubung weiterhin zu erlauben. Es verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz; denn dieses Tierleid ist vermeidbar.

Beifallbei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Mit dieser Meinung bin ich nicht allein. Viele Rechtswissenschaftler sehen das so. Ich kenne keine seriöse Gegenmeinung.

Sie wollen, dass wir ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden. Sie fördern die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger, indem Sie sich die Gesetze von der Lobby diktieren lassen. Das ist völlig inakzeptabel! Die Linke stellt sich dem klar entgegen.

Beifallbei der LINKEN

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