Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil, lieber Hubertus, in dem Rentenversicherungsbericht findet sich auf Seite 39 die Information, dass in den Jahren 2024 bis 2027 das Gesamtversorgungsniveau aus Riester-Rente und gesetzlicher Rente 53 Prozent erreichen werde. Das beruht aber auf bestimmten Annahmen, die die Riester-Rente betreffen, nämlich dass – erstens – die Riester-Rente in diesem Zeitraum eine 4‑prozentige Rendite abwerfe und – zweitens – die Verwaltungskosten bei nur 10 Prozent lägen; drittens wird von einer jährlichen Anpassung der Riester-Renten ausgegangen, die der Anpassung der gesetzlichen Rente entspricht. Halten Sie diese Annahmen für auch nur annähernd realisierbar und für überzeugend?