Sehr geehrter Herr Kollege Ebner, ohne dass wir als Bundesregierung dazu eine abgestimmte Position haben, sind wir alle in der Bundesregierung durch unseren Amtseid auf das Grundgesetz und auf Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – verpflichtet. Das gilt übrigens nicht nur für den Geltungsbereich des Grundgesetzes, sondern das ist auch unsere außen- und sicherheitspolitische Auffassung, unsere globale Auffassung, auch in multilateralen Zusammenhängen.
Deshalb ist das, wenn die Berichte stimmen sollten, mit Sicherheit etwas, was von dieser Bundesregierung abgelehnt wird. Es entspricht nicht unseren ethischen Standards und auch nicht unserer grundgesetzlichen Verpflichtung, so stark in das menschliche Leben einzugreifen, wie das offensichtlich – die Berichte sind noch recht vage – da geschehen ist.
Wir haben uns zum Vorschlag von Professor Peter Dabrock, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, noch keine abschließende Meinung gebildet. Ich persönlich bin allerdings der Auffassung – wir werden das vor allen Dingen mit dem Justiz- und dem Außenministerium zu besprechen haben –, dass wir versuchen sollten – versuchen sollten! –, ethische Standards für den Umgang mit menschlichem Leben, also der roten Gentechnik, auch im Völkerrecht zu verankern. Das ist jedenfalls unsere Auffassung. Man könnte auch sagen: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen könnte mit einer solchen Art des Umgangs mit menschlichem Leben kollidieren. Aber das ist meine persönliche Meinung.