Vielen Dank. – Bei der Bundespolizei wurden Pausen eingeführt aufgrund einer Arbeitsrichtlinie der EU. Die Kollegen waren schwer „begeistert“, weil man jetzt nach sechs Stunden Dienst 30 Minuten Pause machen musste. Das bedeutete, auch 30 Minuten länger auf der Arbeit zu bleiben. Deswegen war dies nicht ganz so prickelnd. Erschwerend kam hinzu, dass man gemerkt hat, dass die Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist. Denn es ist schlecht, Pause zu machen, wenn draußen gerade Straftaten begangen werden. Deswegen hat das Bundesministerium des Innern eine Ausnahme gemacht und die Arbeitszeitverordnung ausgesetzt. Es hat fünf Jahre gedauert, bis man endlich die operativen Kräfte der Bundespolizei von dieser seltsamen Pausenregelung ausgenommen hat.
Meine Frage: Wann können auch die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei an dieser Ausnahmeregelung im operativen Dienst partizipieren, sodass sie keine Pause mehr zu machen brauchen?