Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier zur Debatte stehende Gesetzentwurf zur Förderung des Mietwohnungsneubaus gehört aus unserer Sicht eindeutig in die Kategorie „Gesetze, die die Welt nicht braucht.“
Und wer das vorher nicht geglaubt hat, dem muss spätestens die dazu im Bundestag durchgeführte Expertenanhörung die Augen geöffnet haben. Dort haben alle geladenen Experten den Gesetzentwurf in wirklich selten gehörter Einigkeit und Eindeutigkeit regelrecht auseinandergenommen.
Einigkeit bestand vor allem darin, dass dieses Gesetz vollkommen ungeeignet ist, das Problem anzugehen, welches es vorgibt lösen zu wollen: den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Dafür müsste nämlich bestenfalls sehr viel Wohnraum in sehr kurzer Zeit möglichst unbürokratisch geschaffen werden. Genau das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf nicht – darin waren sich alle Experten einig.
Frau Kollegin Kiziltepe, Sie haben bewusst oder unbewusst in der Anhörung für einen starken Moment gesorgt, als Sie in die Runde der Experten fragten: Gibt es denn hier überhaupt niemanden, der irgendetwas Gutes über dieses Gesetz sagen kann? – Da war betretenes Schweigen im Raume. Niemand konnte etwas Gutes zu dem Gesetzentwurf sagen, weder die Experten noch die Parlamentarier.
Das Gesetz ist auch deshalb so unbrauchbar, weil sein Anwendungsbereich so begrenzt ist: Nicht nur die absolute Höhe der Herstellungskosten soll begrenzt werden, sondern zusätzlich auch die Bemessungsgrundlage der förderfähigen Herstellungskosten, und es soll auch noch zeitlich befristet werden.
Das alles und noch viel mehr macht das Gesetz wirklich zu einem praxisuntauglichen Bürokratiemonster. Nicht nur Steuerberater, Steuerbürger und Finanzämter dürfen zukünftig die Einhaltung der verschiedenen Höchstgrenzen und Haltungsdauern überwachen und bis zu neun oder zehn Jahre rückwirkende Änderungen vornehmen. Dieser Bürokratiewahnsinn passt eins zu eins zu den jetzt bekanntgewordenen Vorstellungen des Finanzministers zur Reform der Grundsteuer. Die beiden Gesetze alleine sind geeignet, alle Bürokratieabbaubestrebungen der letzten Jahre zunichte zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sollen wissen: Wenn dieses Gesetz so kommt, dann können wir uns zukünftig eigentlich auch die Anhörungen im Ausschuss ersparen. Es kann einfach nicht sein, dass ein so eindeutiges Expertenurteil von der Großen Koalition ignoriert wird,
nur weil das nicht zum Koalitionsvertrag passen würde.
Stellvertretend für die Meinungen der vielen Experten möchte ich nur aus einer Stellungnahme zitieren, und zwar aus der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs, der wirklich nicht zur FDP gehört:
Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass die Zielsetzung mit dem Entwurf effektiv und effizient umgesetzt werden kann.
Weiter heißt es dort:
Ohne wesentliche Nachbesserungen hält er es deshalb nicht für empfehlenswert, die Gesetzesinitiative weiter zu verfolgen.
Dem schließen wir uns an.
Deshalb, liebe Koalitionäre: Nehmen Sie bitte Abstand von diesem Gesetzentwurf. Springen Sie über Ihren Schatten, damit eine vernünftige Regelung in das Gesetz implementiert wird, die dauerhaft die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass mehr Wohnraum geschaffen wird. Ersetzen Sie diesen in allen Bereichen ungeeigneten Gesetzentwurf durch eine einfache, aber sinnvolle Alternative. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Stimmen Sie also unserem Entschließungsantrag zu, in dem wir fordern – ganz einfach, ganz unbürokratisch, dafür aber umso effizienter –, die bisher 2‑prozentige lineare Abschreibung durch eine 3‑prozentige zu ersetzen.
Die Haushaltswirkungen wären überschaubar, wie mein Kollege Schäffler über eine Anfrage ermitteln konnte. Wir hätten dann mehr Planungssicherheit für Unternehmer und Bauherren, wirklich wirksame Anreize für Investitionen und nicht noch mehr unnötige bürokratische Hürden, als wir sie ohnehin schon in unseren Gesetzen haben – eine dauerhafte Lösung zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Ballungszentren.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.