Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich muss jetzt ehrlich gestehen: Bei der Vorbereitung auf die jetzige Rede fiel es mir etwas schwer, zu erkennen, um was es geht, was eigentlich die Intention der AfD mit dieser Aktuellen Stunde ist.
Sie haben einerseits vom UN-Flüchtlingspakt gesprochen, andererseits sich im Titel Ihrer Aktuellen Stunde auf Marrakesch bezogen. Mit Marrakesch hat der UN-Flüchtlingspakt überhaupt nichts zu tun. Es geht um zwei unterschiedliche Dossiers.
Es geht einerseits um den Migrationspakt, der in Marrakesch angenommen werden soll. Es geht andererseits um den Flüchtlingspakt, der aller Voraussicht nach am 17. Dezember 2018 in New York im Rahmen der UN-Generalversammlung angenommen wird.
Ich empfehle wirklich, sich mit den Details zu beschäftigen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verstehen es nicht, oder Sie wollen es nicht verstehen.
Aber nachdem ich jetzt erkannt habe, worum es geht – Sie haben sich in Ihren Ausführungen, Herr Kollege Friesen, stärker auf den Flüchtlingspakt konzentriert –, will ich Ihnen dazu profund Auskunft geben.
Es geht beim Flüchtlingspakt einzig und allein darum, dass wir uns weltweit auf einheitliche Standards verständigen wollen und aus meiner Sicht auch müssen, wie wir mit den Flüchtlingen und Vertriebenen auf unserem Globus umgehen.
Ich sage hier eines ausdrücklich, auch für die Bundesregierung: Dieser UN-Flüchtlingspakt ist im deutschen Interesse. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass dieser UN-Flüchtlingspakt kommt, weil Deutschland Hauptaufnahmeland von Flüchtlingen ist.
Wir haben in den letzten drei Jahren mehr Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen als alle 27 EU-Länder zusammen.
Deswegen sind wir besonders daran interessiert, dass in Zukunft andere Länder stärker als in der Vergangenheit ihre Verantwortung übernehmen. Das ist doch die Krux.
Schauen wir uns die Gesamtsituation an. Wir haben derzeit auf unserem Globus 68 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene. Das ist die höchste Zahl seit Ende des Zweiten Weltkrieges.
Bedauerlich ist, dass nur 10 Prozent der Mitgliedsländer der Vereinten Nationen 80 Prozent der Flüchtlinge aufgenommen haben. Also, der überwiegende Teil der Länder auf unserem Globus schlägt sich nach wie vor vornehm ins Gebüsch, wenn es darum geht, der internationalen völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen.
Leider ist es auch so, dass innerhalb der Vereinten Nationen nur 15 Länder mehr als 20 Millionen US-Dollar pro Jahr zum Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen beisteuern: Deutschland beispielsweise gibt 477 Millionen US-Dollar. Ziel dieses Flüchtlingspaktes ist es, die anderen Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, zu appellieren, die Standards zu erhöhen.
Abgesehen davon, um dies auch ausdrücklich zu sagen, unterscheidet sich der Flüchtlingspakt vom Migrationspakt darin, dass die Inhalte anders sind, dass die Ziele anders sind und dass auch der Aufbau des Paktes ein ganz anderer ist. Eine Gemeinsamkeit mit dem Migrationspakt hingegen ist, dass der Flüchtlingspakt völkerrechtlich ebenso vollkommen unverbindlich ist. Das steht auch ausdrücklich im Flüchtlingspakt. Was auch hinzuzufügen ist, ist, dass Deutschland die Standards, die in diesem Flüchtlingspakt vorgeschrieben sind, ohnehin schon zu 100 Prozent erfüllt, größtenteils auch deutlich übererfüllt.
Aber um auch, meine Kolleginnen und Kollegen, eines deutlich zu sagen: Es ist doch in unserem Interesse, dass andere Länder auch human, anständig und vernünftig mit Flüchtlingen umgehen, dass diese Länder auch die Grundversorgung gewährleisten, dass sie den Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleisten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nicht nur in Deutschland, nicht nur in Europa menschlich und anständig ist, sondern auch weltweit.
Deshalb erfährt der Flüchtlingspakt die volle Unterstützung der Bundesregierung. Interessanterweise haben Länder dem Flüchtlingspakt zugestimmt, auf die Sie sich von der AfD beim Migrationspakt immer so gerne berufen. Alle Mitgliedsländer der Europäischen Union haben am 13. November dieses Jahres, also vor wenigen Wochen, im Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung in New York diesem Flüchtlingspakt zugestimmt: 176 Jastimmen, 1 Neinstimme, 3 Enthaltungen. Also dieser Flüchtlingspakt, den Sie so stark kritisieren, findet die fast uneingeschränkte Unterstützung der gesamten Weltgemeinschaft. Nur die AfD ist dagegen.
Da wage ich mal zu behaupten: Da vertraue ich der Mehrheit.
Dieser Flüchtlingspakt macht Sinn. Ich sage hier ausdrücklich: Die vier Hauptziele, die der Flüchtlingspakt festschreibt, werden von der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützt.
Erstes Hauptziel: die Hauptaufnahmeländer zu entlasten. Da sage ich ganz offen: Da müssten Sie doch zuvorderst mit dafür sein.
Unser Ziel muss es doch sein, ein Hauptbestimmungsland illegaler Migration, wie es Deutschland ist, zu entlasten. Das erste Ziel, Aufnahmeländer zu entlasten, wird von der Bundesregierung uneingeschränkt unterstützt.
Zweites Ziel: die Selbstständigkeit und die Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen zu stärken. Es ist aus meiner Sicht im christlichen und humanen Sinne richtig, dass wir auch die Selbstständigkeit und die Rechte von Flüchtlingen insgesamt stärken.
Dritter Punkt. Wir wollen die Möglichkeit verstärken, dass Flüchtlinge, wenn eine Heimkehr ins Heimatland nicht möglich ist, zumindest in Drittstaaten rückgeführt werden. Auch dies ist durchaus im deutschen Sinne.
Der vierte Punkt, der aus meiner Sicht auch unterstützenswert ist, ist, dass wir unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und der Würde des Menschen die Möglichkeiten zur Heimkehr ins eigene Land verstärken und verbessern wollen. Das ist doch genau das, was Sie immer intonieren: Wir müssen die Zahl der Abschiebungen erhöhen und die Abschiebungen effektiver machen.
Wir wollen, dass ausreisepflichtige Personen dann auch wieder ins Heimatland zurückkehren. Das ist genau die Intention dieses Flüchtlingspaktes. Vor dem Hintergrund geht Ihre Kritik vollkommen ins Leere.
Ich würde mir – das sage ich ganz offen – persönlich wünschen, dass wir über die eine oder andere EU-Verordnung, die unmittelbar im deutschen Recht gilt, ohne dass sie eines Aktes der Umsetzung in deutsches Recht bedarf, auch so intensiv debattieren wie über diesen, wie gesagt, völkerrechtlich vollkommen unverbindlichen Flüchtlingspakt.
Um eines deutlich hinzuzufügen: Wir haben eine extrem hohe Anzahl von Flüchtlingen auf unserem Globus. Der Umgang mit Flüchtlingen ist bedauerlicherweise in den einzelnen Ländern sehr, sehr unterschiedlich. Vor dem Hintergrund muss es gerade für uns als Hauptbestimmungsland der illegalen Migration in Europa und auch weltweit unser Interesse sein, dass wir diesen wichtigen Themenkomplex der Migration und der Flüchtlingspolitik stärker nicht nur national, sondern auch europaweit und weltweit diskutieren.
Wir erleben doch selbst, wie schwer es ist, sich auf einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union zu verständigen. Ich bin ein großer Befürworter eines gemeinsamen europäischen Asylsystems. Ich bin ein großer Befürworter dessen, eine Harmonisierung und Vereinheitlichung des Asylrechts und des Umgangs mit Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union zu erreichen.
Leider scheitert das bislang am nicht ausreichenden Willen insbesondere der osteuropäischen und teilweise auch der südeuropäischen Länder. Deswegen ist es durchaus im deutschen Interesse, dass zumindest die Debatte jetzt erstmals auf der Ebene der Vereinten Nationen begonnen hat und dass man sich zu diesem Thema „einheitliche Standards im Umgang mit Flüchtlingen“ verständigt, auch wenn der Pakt völkerrechtlich unverbindlich ist.
Ich möchte noch eine andere Parallele zum Migrationspakt ansprechen. Ihr nächster Einwurf wird wahrscheinlich sein, dass der Eingang in deutsches Recht über Völkergewohnheitsrecht durchaus möglich ist. Hier gilt das Gleiche wie für den Migrationspakt. Es ist klar, dass es keine gängige langjährige Staatspraxis gibt, in der dieser Flüchtlingspakt exekutiert wird, und dass es auch keinen Rechtsbindungswillen der Teilnehmerländer gibt, sodass das Gleiche gilt wie für den Migrationspakt, dass auch durch die Hintertür, über Völkergewohnheitsrecht oder über das sogenannte Soft Law, kein Eingang in deutsches Recht erfolgen kann – um hier auch jedweden Spekulationen und Gerüchten schon im Vorfeld sofort den Boden zu entziehen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Sie sollten wirklich noch mal in sich gehen. Sie sollten auch sehen, dass gerade auch die von Ihnen immer so hochgelobten Regierungen in Ungarn, Polen und Tschechien dem Flüchtlingspakt zugestimmt haben und ihm aller Voraussicht nach auch in der UN-Generalversammlung am 17. Dezember zustimmen werden.
Dieser Flüchtlingspakt macht Sinn, und er ist vor allem im deutschen Interesse. Deshalb sollten wir als Parlamentarier diesen Flüchtlingspakt und seinen Inhalt offensiv und transparent nach außen tragen und auch dafür werben.
Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.