Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich versuche, der Aufforderung zu folgen. Sicher wird es an der einen oder anderen Stelle schwerfallen, die Abgrenzung so deutlich zu vollziehen, wie es hier verlangt wird.
Die Grünenfraktion spricht sich klar und deutlich für den Nachzug von Familien von subsidiär Geschützten aus.
Wir stehen bei dieser Frage eng an der Seite unserer Kirchen und Flüchtlingsverbände, vor allen Dingen aber an der Seite der Menschen, die es betrifft.
Den Menschen, die diese Debatte in den letzten Monaten verfolgt haben, sollte klar sein, dass es derzeit kein kontroverser diskutiertes Thema gibt. Ich kann für meine Fraktion auch sagen, dass wir bei dieser Frage wirklich meilenweit von der Position der CDU/CSU-Fraktion entfernt liegen. Aber der Gesetzentwurf der AfD hat, gerade was die Begründung angeht, eine ganz eigene, schreckliche – wie ich finde – Qualität. Er ist nicht nur von Angst vor Überfremdung getrieben. Er ist auch zutiefst empathiefrei. Es ist mitnichten so, dass die AfD hier nur mit Zahlen oder innenpolitisch argumentiert. Nein, ihre Begründung sollte man sich sehr genau, sehr aufmerksam anschauen; denn dort steht, dass wir unsere internationalen humanitären Verpflichtungen – ich zitiere – „am vitalen nationalen Interesse an Bestand und Erhalt des deutschen Volkes“ auszurichten haben.
Ich übersetze das einmal: Das Asylrecht, die humanitäre Aufnahme von Menschen in Not, der Schutz von Kindern vor Gewalt und Krieg, das Kindeswohl und eben auch das Grundrecht darauf, mit seiner Familie zusammenzuleben, all das hat sich nach Auffassung der AfD dem Interesse unterzuordnen, das deutsche Volk – was auch immer damit gemeint ist – nicht zu gefährden.
Man kann nur erahnen, wie Sie über die vielen Menschen denken. Ja, ich kann die Frage beantworten, was ich über das deutsche Volk denke; aber die entscheidende Frage ist: Was denken Sie über die Menschen, die mit Migrationsbiografie in unserem Land leben? Ich habe die Vermutung, dass Sie diese eben nicht meinen, wenn Sie vom deutschen Volk sprechen.
Mir wird schlecht bei diesem Gedanken, und ich kann nur an alle anderen hier in diesem Parlament appellieren, sich diesem völkischen Geist konsequent entgegenzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen das bereits und finden es auch in diesem Gesetzentwurf wieder: haltlose Behauptungen und Verunglimpfungen ganzer Menschengruppen. Ich finde, wir hier im Parlament sind den Menschen in Deutschland gegenüber verpflichtet, der Panikmache und dem Schlechtreden unseres Landes durch die AfD etwas entgegenzusetzen, und das werde ich gerne tun.
Immer wieder behauptet die AfD, Syrien sei weitgehend sicher. Wieder schmeißt sie mit nicht belegbaren Zahlen um sich, behauptet zum Beispiel, dass Millionen – Millionen! – beruflich unqualifizierte Menschen in unser Land flüchten
und sich das jetzt auch noch durch weitere Millionen nichtqualifizierte Menschen potenzierte, wenn der Familiennachzug ermöglicht würde.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat es in der letzten Woche noch einmal deutlich gemacht: Die Wahrheit ist: Zahlreiche nach Deutschland geflohene Menschen haben keine Ehepartner oder minderjährigen Kinder, die sie nachholen könnten. Zugleich gibt es Familien, die als Ganzes nach Deutschland geflohen und daher nicht getrennt sind.
Das Auswärtige Amt rechnet mit circa 120 000 Familiennachzugsvisa pro Jahr – das ist die belegte Zahl – und – das ist meiner Fraktion besonders wichtig – die Einreise jener Menschen würde eben sicher, legal und im Rahmen eines geordneten schrittweisen Verfahrens stattfinden. Das heißt, mit Auslaufen dieser Beschränkung beim Familiennachzug könnten die Behörden und die aufnehmenden Kommunen sich trotzdem vorbereiten und darauf einstellen.