Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung strebt das 2020-Ziel an. Es ist natürlich schwierig, dieses Ziel noch zu erreichen, nämlich den Ausstoß der Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das haben wir schon im jüngsten Klimaschutzbericht im Dezember 2016 klar benannt.
Frau Verlinden, Sie haben die Treibhausgasemissionen der Jahre 2009 und 2016 angesprochen. Man muss sich einmal daran erinnern: 2009 hatten wir eine Finanz- und Wirtschaftskrise,
und 2016 brummte die Konjunktur. Das spielt durchaus eine Rolle, auch hinsichtlich des Ausstoßes von Treibhausgasen. Es ist uns klar, dass wir zügig wirksame Maßnahmen ergreifen müssen, um die Lücke so weit wie möglich zu schließen. Im Rahmen der Gespräche über die Regierungsbildung spielt das sicherlich eine wichtige Rolle.
Genauso wichtig ist aber unser Ziel, bis zum Jahr 2030 eine CO 2 -Minderung um 55 Prozent gegenüber 1990 auf nationaler Ebene verbindlich festzuschreiben und damit klare Vorgaben für alle Sektoren zu machen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass sich der Blick vor allem auf den Sektor der Energiewirtschaft richtet. Das ist aber ein bisschen einfach; die Energiewirtschaft hat nämlich schon eine ganze Menge geliefert. Wir müssen unseren Blick auch auf die anderen Sektoren richten,
nämlich auf die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft, um wirksam gegenzusteuern.
Vor allem der Verkehrssektor hat bisher nicht so viel geliefert. Der spezifische Endenergieverbrauch konnte zwar gesenkt werden, aber das ist durch die Verkehrsleistung wieder wettgemacht worden. Hier liegen die Treibhausgasemissionen sogar noch auf dem Niveau von 1990. Diesen Trend müssen wir umkehren.
Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung bereits einen Umsetzungsfahrplan für das 2030-Ziel vorgelegt.
Die Sektorziele des Klimaschutzplanes sind für alle Sektoren eine Herausforderung. Aber nur so können wir das Ziel einer Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 erreichen. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr muss die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenprogramms 2030 sein, das auf das Erreichen der Sektorziele des Klimaschutzplans ausgerichtet ist. Dieses Programm sollte möglichst in diesem Jahr, also 2018, verabschiedet werden.
Wenn man Akzeptanz erreichen will, dann muss man die Menschen mitnehmen. Ökologie ist das eine. Aber wir müssen natürlich auch schauen: Wie sieht der Transformationsprozess aus? Wie nehmen wir die Menschen dabei mit? Diesen Fragen stellen wir uns durchaus.
Dazu gehört auch, dass wir die Klimaschutzlücke so schnell wie möglich schließen wollen, nämlich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb gehen die jetzt diskutierten Vorschläge zu zusätzlichen Ausschreibungen und zur zeitnahen Realisierung von Windenergieprojekten grundsätzlich in die richtige Richtung. Voraussetzung dafür ist, dass nur genehmigte Projekte an den Start gehen.
Um die im EEG 2017 fest veranschlagten Ausbaumengen bis 2020 zu realisieren und die drohenden industriepolitischen Auswirkungen abzufedern, müssen diese Mengen kurzfristig nachgeholt werden. Gleichzeitig kommt es darauf an, für einen stetigen und soliden Ausbaupfad zu sorgen, der es erlaubt, das Sektorziel Energie bis 2030 zu erreichen und der zunehmenden Nachfrage elektrischer Energie aus anderen Sektoren gerecht zu werden.
Die Frage der Erhöhung der einzelnen Ausschreibungsmengen für Wind an Land, PV und Wind auf See ist sicherlich auch Gegenstand der Gespräche zur Regierungsbildung, einschließlich der fachlichen Abschätzung über den angemessenen Umfang.