Danke für die Zwischenfrage, die sich auch die Grünen – Thema „Bandbreite der Meinungen“, das ich angesprochen habe – gut anhören sollten.
Zu Ihrer ersten Frage. Wenn man sich die Studienlage zum Klimawandel anschaut, dann stellt man fest – das wissen Sie wahrscheinlich auch –, dass über 90 Prozent der Studien davon ausgehen, dass der Klimawandel wissenschaftlich fundiert begründet ist. Natürlich gibt es auch andere wissenschaftliche Meinungen. Wenn man sich die Studien, die Sie zitiert haben, genauer anschaut, dann sieht man, dass sie meistens von fachfremden Professoren oder Wissenschaftlern erstellt wurden. Das ist im Prinzip auch die Erklärung, warum es eine große Anzahl von gegenteiligen Studien gibt. Aber der Großteil der Wissenschaftler, die sich mit dem Thema beschäftigen, geht von der wissenschaftlichen Validierung und Evidenz des Klimawandels aus.
Zu Ihrer zweiten Frage. Natürlich haben wir bei den Speichertechnologien und der Sektorkopplung noch Aufgaben zu bewältigen. Die volatilen Erneuerbaren müssen zwischenzeitlich durch flexible fossile Energien, beispielsweise durch kaltstartfähige Gaskraftwerke, ausgeglichen werden. Daran arbeiten wir. In diesem Bereich sind wir gut vorangekommen; das zeigen die letzten vier Jahre. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg. Wir haben vieles – auch in der letzten Legislatur – in die richtige Richtung bewegt.
Allerdings sind wir noch nicht am Ende; auch das muss uns allen klar sein. Gerade im Kontext der genannten Zahlen kann aber von einem Abwürgen der Energiewende keine Rede sein kann.
Wir bewegen uns gerade hinsichtlich des Zubaus der Erneuerbaren im Zieldreieck von Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Dazu haben sich im Jamaika-Papier übrigens auch die Grünen bekannt; da war keine eckige Klammer. Das noch einmal zur Erinnerung.
Was die Bezahlbarkeit angeht, tragen beispielsweise die Ausschreibungen, gegen die Sie immer waren, dazu bei, dass sich mittlerweile die Einspeisevergütungen durchschnittlich auf unter 5 Cent pro Kilowattstunde belaufen, 3,82 nämlich bei der letzten Ausschreibung. Das ist auch ein Erfolg von Union und SPD, den wir gemeinsam erreicht haben.
Ebenso ist der Netzausbau notwendig. Es bringt uns nichts, wenn der Strom aus Erneuerbaren dort produziert wird, wo man ihn nicht braucht, gleichzeitig aber annähernd voll vergütet wird. Hier sehen die Sondierungen von Union und SPD ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz vor, außerdem Anstrengungen bei der Sektorenkopplung und auch bei den Speichertechnologien.
Ihnen geht es in dem einen Antrag konkret um eine Regelung aus 2017, für die Sie eigentlich immer waren. Nach dieser Regelung sollten Bürgergesellschaften die Vorlage der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erbringen müssen. Dies sollte der Förderung der Akteursvielfalt dienen. Da es offensichtlich Missbrauch gab – das zeigen die Zahlen –, haben wir noch im letzten Jahr eine Sonderregelung für die ersten beiden Ausschreibungen 2018 getroffen, die die BImSchG-Genehmigung auch für die Bürgergesellschaften vorsieht.
Nun kann es natürlich sein, dass auch darüber hinaus die Aussetzung der Sonderregelung Sinn macht, dass also auch langfristig die BImSchG-Genehmigungen einzuholen sind. Darüber werden wir im Ausschuss sprechen – die Ausschüsse werden sich in Kürze konstituieren –; das ist eigentlich der Ort, um fachlich konkret und präzise die Detailfragen, die noch zu klären sind, zu erörtern.
Herzlichen Dank.