Mir ist bekannt, dass es eine Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung braucht. Ich hoffe, das ist Ihnen auch bekannt.
Sie ist die Voraussetzung für die Ausbildung. Es muss also erst eine Ausbildereignungsprüfung vorliegen, erst dann kann man ausbilden.
– Doch! Ich fang mit Ihnen hier jetzt keine Kontroverse an.
Da können wir gerne noch mal nachschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss lassen Sie mich bitte noch auf einen Punkt hinweisen: Für die Menschen, die im Handwerk arbeiten, ist es wichtig, dass wir über sie reden, aber schöne Worte alleine helfen ihnen natürlich nicht. Was diese Menschen brauchen, ist, dass ihre Arbeit, die gut, richtig und wichtig ist, auch wertgeschätzt wird, wertgeschätzt wird zum Beispiel durch Tarifverträge, durch gute Bezahlung, durch faire Arbeitszeiten und durch gute Rahmenbedingungen. Das Ziel muss es sein, die Arbeit dieser Menschen in unserem Land wertzuschätzen. Die beiden Anträge, die uns vorliegen, gehen darauf absolut nicht ein. Deshalb werden wir sie ablehnen.
Herzlichen Dank.