Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich feststellen: Die Debatte, die wir hier führen, betrifft ein wichtiges ethisches Thema, aber die Sprache, in der sie seitens der AfD geführt wird, ist schockierend, nicht angemessen und ein Tiefpunkt der Debattenkultur.
Sie werfen alles durcheinander.
Sie machen keinen Unterschied zwischen einem Fötus, einem Baby und einem Kind. Sie machen keinen Unterschied.
Bevor das Kind geboren ist, ist es ein Fötus. Es macht einen Unterschied, ob ein Kind oder ein Fötus abgetrieben wird.
Nicht jede Tötung ist ein Mord. Die Art und Weise, wie Sie die Debatte hier führen, vergiftet jede ethische Debatte, eine ethische Debatte, wie wir sie hier im Haus dringend benötigen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ausgerechnet die AfD sich darüber Sorgen macht, dass die Jusos auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Das ist ein Hohn. Es hat doch keine Jugendorganisation von Parteien dieses Parlaments mehr Probleme mit dem Grundgesetz als Ihre Jugendorganisation.
Der Hintergrund der Debatte ist doch § 219a. Bei § 219a ist meine Position als Arzt ganz simpel.
Selbstverständlich ist es richtig, dass wir Ärzte über Eingriffe, die wir legal durchführen können, auch informieren dürfen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, eine Klarheit.
Es ist genauso selbstverständlich, dass wir für solche Eingriffe nicht werben dürfen. Wir dürfen für keinen unserer Eingriffe werben. Wir sind keine Kaufleute. Wir sind Ärzte. Daher ist es auch falsch, zu sagen: Das ist eine Gewissensentscheidung. – Ich brauche mein Gewissen nicht zu konsultieren, um zu wissen, dass ein legaler Eingriff durch einen Arzt auch der Information durch den Arzt bedarf. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Es ist daher auch ein guter Kompromiss. Wir stellen Informationen zur Verfügung, wir stellen sie durch die Ärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung.
Das heißt, das Informationsangebot wird besser.
Das Ergebnis ist, dass wir mehr Informationen haben und keine Werbung. Das ist genau das, was wir benötigen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
– Ich komme jetzt zu Ihrer Hetze, keine Sorge.
Bei § 218 ist es in der Tat eine Ethikentscheidung. Das ist eine Gewissensentscheidung. Sie haben gezeigt, wie man diese Debatte hier nicht führen sollte.
Was hier passiert, ist doch ganz einfach: Die von Ihnen bekannte allgemeine Hetze gegen Flüchtlinge wird jetzt ausgedehnt auf eine Hetze gegen schwangere Frauen. Das ist doch, was hier abgeht.
Ich bin ebenfalls im Inhalt nicht der Meinung des Jusos-Antrags. Als Arzt sage ich: Abtreibung im achten Monat ohne medizinische Indikation würde ich persönlich ablehnen. Trotzdem ist das Anliegen der Jusos ein nobles Anliegen.
– Ja, es ist ein nobles Anliegen. – Worum geht es denn? Die Jusos wollen verhindern, dass Frauen kriminalisiert werden, an den Pranger gestellt werden, mit dieser Entscheidung alleingelassen werden,
Entscheidungen, die durch Männer mit verursacht werden, wahrscheinlich auch durch Mitglieder Ihrer Fraktion.
Wir müssen diese Debatte ohne Polemik führen. Wir brauchen eine Debatte, die den ethischen Charakter würdigt. Bei § 219a haben wir eine gute Lösung: Werbung nein, Information ja.
Wir müssen aber vorsichtig sein, dass wir nicht auf ein Niveau herabrutschen, wo ethische Debatten im Bundestag unmöglich werden durch eine Verhetzung von Menschen und insbesondere durch die Verhetzung von Frauen.
Frauen an den Pranger zu stellen, ist unwürdig.
Jede Frau macht sich diese Entscheidung schwer, und die Zahl der Abtreibungen ist seit 1995 um 25 Prozent zurückgegangen.
Ich kenne keine Frau, die sich diese Entscheidung leicht macht.
Sie tun hier, als wenn es eine Entscheidung wäre, die mit Mord und Totschlag gleichzusetzen ist. Das ist schäbig, meine sehr verehrten Damen und Herren.