Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist nicht nur für die Geschichte der Vereinten Nationen, sondern auch für Deutschland ein bedeutsames Datum. Die Deklaration inspirierte und beeinflusste den Parlamentarischen Rat, der damals noch um das deutsche Grundgesetz rang. Der erste Artikel unserer Verfassung fußt auf der Präambel und dem ersten Artikel des UN-Dokuments.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt aber auch als Fundament der Europäischen Menschenrechtskonvention, die bis heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht wird. Damit haben die Menschenrechte nicht nur als Gewohnheits- oder weiches Recht Bedeutung; hier in Europa sind sie sogar zu hartem Recht geworden.
Das ist im Übrigen eine Wandlung von Soft Law zu Hard Law, wie sie 70 Jahre später in Marrakesch für den Migrationspakt ausgeschlossen wird. Die UN-Erklärung ist damit mehr als nur ein schöner Traum. Zumindest in Teilen der Welt ist sie gesellschaftliche Realität geworden.
Zuweilen können aber auch Träume zu Albträumen mutieren, nämlich dann, wenn der Kontext verloren geht. 70 Jahre später muss man sich diesen Kontext in Erinnerung rufen. Die UN und ihre Charta erwuchsen aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs und im Angesicht des Konfliktes zwischen den freien Staaten des Westens und den sozialistischen Staaten des Ostens. Die Deklaration rückte den Menschen in den Mittelpunkt – eine Kampfansage in jener Welt, die den Nationalsozialismus überwunden hatte, aber immer noch mit dem Kommunismus rang. Viele Passagen der Erklärung sind wiederum so allgemein, dass sie die damaligen sozialistischen Länder nicht ablehnen konnten.
Unter diesem Doppelgesicht leidet das Dokument bis heute. In den 50ern sollte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Freiheit und Selbstbestimmung von Regimekritikern in Ostblockstaaten stärken. Heute entkoppeln Politiker, NGOs und andere selbsternannte Menschenrechtsaktivisten den Inhalt der Erklärung zu ihren Gunsten und verzerren somit ihren eigentlichen Inhalt. Das Menschenrecht auf Arbeit wird zum Menschenrecht auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, das Menschenrecht auf Asyl zum Menschenrecht auf Migration, das Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung wird zum Menschenrecht auf die Auflösung gesellschaftlicher Standards und Normen umdefiniert. Keiner der Vertreter der damaligen 58 Mitgliedstaaten hätte sich einen solchen Missbrauch der Erklärung vorstellen können, die zum Spielball linker Beglückungsfantasien geworden ist.
Aber nicht nur deswegen ist die Deklaration als globale Verfassung unbrauchbar. Mit der Kairoer Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung von Bangkok haben gleich zwei Kulturkreise verdeutlicht, dass es sich bei universellen Menschenrechten um eine rein westliche Vorstellung handelt. Wieder spielt der historische Kontext eine bedeutende Rolle. Ein Großteil der Welt war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung kolonial aufgeteilt. Demografisch, kulturell und wirtschaftlich dominierten die USA und die westeuropäischen Staaten den Globus. Eine andere Zukunft als eine nach dem westlichen Vorbild galt als ausgeschlossen.
Das hat sich heute gewandelt. In den letzten 70 Jahren hat die UN ihre Ansprüche erweitert. Ideologisch ist die Welt jedoch seit Mitte der 90er-Jahre von den Zielen abgerückt.
Darüber hinaus kennt die UN-Erklärung nur die Rechte geborener Menschen – eine Auffassung, die auch 1959 bei der Erklärung der Rechte der Kinder kaum verbessert wurde. Menschenrechte zu verteidigen und zu feiern, ist richtig. Sie nach 70 Jahren aber auch in ihrer Entwicklung kritisch zu beurteilen, ist Teil vorausschauender Politik.