Ihnen geht es nämlich – das ist sozusagen der Abschluss des Lehrstückes dazu, wie Sie Politik machen – gar nicht um die Sache, sondern nur darum, die nächste Sau durchs Dorf zu treiben.
Natürlich ist es richtig, dass die Lebenshaltungskosten in der EU stark auseinandergehen. Es ist aber falsch, dass man hier nur mit einem nationalen Alleingang Abhilfe schaffen kann. Und ja – Sie haben es erwähnt –, Österreich ist diesen Schritt gegangen und hat vor zwei Wochen die sogenannte Familienbeihilfe indexiert. Rechtlich ist sie übrigens – Herr Gottschalk, hören Sie zu, Sie sind doch hier der Oberjurist –
nicht mit dem deutschen Kindergeld zu vergleichen. Unser Kollege Alois Rainer hat in der letzten Debatte genau auf diesen Punkt hingewiesen.
Wozu hat jetzt diese Indexierung geführt? Die Europäische Kommission prüft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren, und Rumänien erwägt eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof.
Wenn man sich anschaut, was die meisten Verfassungs- und Europarechtler dazu sagen, dann werden sie damit auch Erfolg haben.
Sie schlagen hier nun das Gleiche vor. Sie wollen einen nationalen Alleingang und nehmen in Kauf, dass es dann gerichtlich kassiert wird. So erweisen Sie Ihrem Anliegen, dem politischen Ziel, einen Bärendienst, meine sehr geehrten Damen und Herren,
zumal Sie ja – das ist jetzt ganz interessant – in Ihrem Entwurf noch ein Stück weiter gehen: Sie wollen nicht nur, dass das Kindergeld für EU-Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, indexiert wird, sondern auch, dass deutsche Eltern von Kindern, die im Ausland sind, davon ausgenommen werden. Das passt eigentlich logisch gar nicht zusammen; es ist ein klarer Widerspruch zu Ihrem Vorschlag. Sie argumentieren ja gerade, dass die Lebenshaltungskosten und nicht die Nationalität der Grund für die Indexierung sein sollen. Aber wenn Sie so argumentieren, dann dürfen logischerweise die Eltern von Kindern, die ein Erasmus-Studium im Ausland machen, auch nur ein an die Lebenshaltungskosten angepasstes Kindergeld erhalten.
Aber in der Konsequenz diese Fälle per nationaler Ausnahme aus der Indexierung herauszunehmen, ist Rosinenpickerei und setzt auf die europarechtlichen Zweifel noch eins drauf. Seien Sie dann wenigstens so ehrlich und beziehen Sie alle ein! So ist das, was Sie hier heute vorschlagen, weder konsequent noch erfolgversprechend.
Ich möchte aber zum Schluss zu einem anderen Thema kommen, das mir und uns von der Unionsfraktion in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist und das von Ihnen leider oft in einen Topf mit der Indexierung geworfen wird. Das ist das Thema „Missbrauch von Kindergeldleistungen“. Wir haben im vergangenen Jahr oft Hilferufe aus den Kommunen gehört, weil es dort vorkommt, dass Schrottimmobilien angemietet werden,
EU-Ausländer dann mit Scheinverträgen ausgestattet werden und Geburtsurkunden gefälscht werden, um so unrechtmäßig Kindergeld zu beziehen. Um es ganz klar zu sagen: Das ist kriminell. Wir müssen das mit aller Härte bekämpfen.
Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema bereits darauf aufmerksam gemacht, was wir schon alles auf den Weg gebracht haben: besserer Datenaustausch, geringere rückwirkende Auszahlung von Kindergeld, die Einführung der Steuer-ID. Das brauche ich nicht noch einmal auszuführen. Ich will aber klarmachen, dass uns das nicht reicht. Wir wollen noch weiter gehen. Wir wollen noch genauer hinschauen. Wir wollen noch stärker durchgreifen.
Deswegen bringen wir gerade ein neues Gesetz auf den Weg, das genau an diesen kritischen Punkten ansetzt. Der Zoll und die Familienkassen bekommen mehr Kompetenzen und können in Zukunft härter durchgreifen. Das Kindergeld soll zukünftig nur nach einer Übergangsphase ausgezahlt werden und bei Verdacht ganz eingestellt werden. Ein Beispiel: Wenn der Zoll oder die Ausländerbehörde bei einem Vorortbesuch Verdacht schöpft, kann er oder sie das direkt an die Familienkasse melden. Diese kann dann noch einmal genauer nachschauen und die Zahlungen gegebenenfalls einstellen.
Kümmern Sie sich also um die eigentlichen Probleme! Das ist das Thema Kindergeldmissbrauch. Der Gesetzentwurf, den Sie hier ins Parlament eingebracht haben, bringt uns nicht weiter. Deswegen lehnen wir ihn auch ab.