Vielen Dank. – Frau Präsidentin! In einer Parallelwelt kann man glücklich leben, aber wir sind hier in der realen Welt. Wir wollen für die Kinder und für die Familien etwas tun.
Deswegen ist das geplante Gesetz wichtig.
Für uns als Gesetzgeber – das war auch unser Ansinnen als Union – ist es wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei solchen Gesetzesvorhaben stärker beteiligen. Das gilt insbesondere für Gesetze, durch die massiv in die Grundrechte der Menschen eingegriffen werden kann. Dazu gehören insbesondere die Gesetze zur Kinder- und Jugendhilfe und zum Familienrecht. Denn hier wird etwas geregelt, was für die Menschen wichtig ist: das Verhältnis von Kind, Eltern und Staat. Es geht um die Aufgabe des Wächterstaates, der gelegentlich in die Familie eingreifen muss, aber nicht zu früh eingreifen darf. Diese Abwägung zwischen Schutz der Familie und Wächterstaat betrifft ein hochsensibles und auch sehr spannungsgeladenes Gebiet.
Für die Menschen ist es wichtig, zu erkennen, dass sie bei einem ihre Interessen in besonderer Weise betreffenden Gesetzesvorhaben mitgenommen werden. Denn es geht dabei auch um das Vertrauen in den Rechtsstaat, das Vertrauen in die Familiengerichte und das Vertrauen in die Jugendämter. Ich glaube, da haben wir jetzt gemeinsam eine große und wichtige Aufgabe vor uns.
Denn jede Jugendhilfemaßnahme, jeder familiengerichtliche Eingriff hat Auswirkungen auf die Familie, auf die Eltern und auch massive Auswirkungen auf die Kinder.
Ich komme aus Hamburg. In Hamburg gab es viele tragische und schlimme Fälle, zum Beispiel die Horrorgeschichten von Yagmur, die zu früh zu den leiblichen Eltern zurückkam und totgeprügelt wurde, und von Chantal, die zu lange bei Pflegeeltern blieb, die drogenabhängig waren. Es gab in Deutschland den Fall, dass ein pädokrimineller Täter, der auf einem Campingplatz lebte, ein Pflegekind vom Jugendamt zugesprochen bekam. Es gab auch den Fall, dass eine Mutter mit ihrem einschlägig vorbestraften kriminellen Freund ihren Sohn an andere Männer verkauft und sich selbst an ihm vergangen hat. Das alles sind Horrorgeschichten, die, auch wenn es Einzelfälle sind, nicht passieren dürfen.
Unsere Aufgabe als Staat und auch als Gesetzgeber ist es, zu überprüfen, was im System verändert werden muss, damit die Anzahl solcher Fälle minimiert wird. Damit es am besten keinen solchen Fall mehr gibt.
Denn der Staat muss unterstützen, und zwar nach Möglichkeit früh, zielgenau und am Bedarf orientiert, damit wir Familien stärken, damit wir die Eltern und damit auch die Kinder stärken.
Es gibt auch eine andere Seite. Jede Mutter und jeder Vater weiß, dass Kinder relativ häufig fragen: Wann kommt Mama wieder? Wann kommt Papa wieder? Sie alle wissen, dass Sie nervös werden, wenn Sie drei Minuten lang nicht wissen, wo Ihr Kind ist. Stellen Sie sich vor – diese Fälle gibt es –, dass ein Kind vom Jugendamt aus der Schule abgeholt wird, ohne dass die Eltern davon in Kenntnis gesetzt wurden. Man sagt den Eltern nicht, wo es ist, und man unterbindet jeden Kontakt zu dem Kind. Das sind auch Einzelfälle. Aber sie sind tragisch, und es sind insbesondere für die Kinder Horrorfälle, die tiefe Traumata hinterlassen.
Offenburg und Stralsund sind zwei schöne Städte. Was haben die gemeinsam? Ungefähr 60 000 Menschen wohnen jeweils in diesen beiden Städten. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 61 000 Inobhutnahmen. Das ist die Größe von Stralsund oder von Offenburg. Da werden Kinder aus einer Familie geholt, da werden Kinder von ihren Eltern getrennt – in den meisten Fällen wahrscheinlich zu Recht. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss der Staat eingreifen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder misshandelt werden, dass sie geprügelt werden oder dass sie sexuellen Missbrauch erleiden. Aber: Jeder einzelne Fall ist auch ein sensibler Fall, bei dem man genau abwägen muss.
Die Fachwelt spricht mittlerweile von Vorverlagerung der Interventionsgrenze; das klingt so abstrakt und theoretisch. Aber Vorverlagerung der Interventionsgrenze meint, dass Kinder gegebenenfalls schon etwas früher aus der Familie geholt werden. Die Gewichtung, die zwischen der Elternposition und der Position der Kinder auch im Hinblick auf die Fragestellung „Was darf der Staat?“ besteht, könnte sich möglicherweise verschieben.
Diese Reform des SGB VIII, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, ist so wichtig und muss in der Gesellschaft breit debattiert werden – mit Trägern, Verbänden, Kommunen, Ländern, aber auch mit den Menschen. Diese Menschen müssen uns sagen, was falsch läuft. Sie müssen etwas adressieren und sagen: Mir ist etwas passiert. – Man wird den Einzelfall nicht auflösen können, man wird ihn auch nicht nachprüfen können; das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist vielmehr, zu überlegen: Gibt es vielleicht strukturelle, systemische Probleme? Haben wir bei den Gesetzen möglicherweise etwas übersehen? Wie können wir diese Erfahrungen einbinden?
Es wurde schon angesprochen: Wir hatten einen Reformversuch bereits in der letzten Legislaturperiode unternommen. Ich muss sagen: Seit November 2018 läuft ein wirklich besserer Reformprozess hinsichtlich der Beteiligung der Fachleute. Durch die Beteiligung der Betroffenen wird die Reform jetzt noch besser werden. Dieses Kompliment auch in Richtung des Familienministeriums mache ich gerne; denn es ist ein wichtiger Prozess.
Wie sieht die Beteiligung aus? Es geht darum, dass sich Betroffene bei einer Anlaufstelle melden können, um uns Parlamentariern zu sagen, was gut läuft und was nicht gut läuft. Wir werden die Berichte in einem ersten Schritt sammeln und schauen: Was ist passiert? Im zweiten Schritt werden sie von Experten wissenschaftlich ausgewertet werden. Die sagen uns dann: Wir werden daraus ableiten, wo es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt.
Wir werden dann diesen Veränderungsbedarf identifizieren und in das Gesetzgebungsverfahren einbringen – das ist das Entscheidende –, wo wir sagen können: Das ist uns noch mitgeteilt worden. Das sind Dinge, die den Menschen wichtig sind. – Denn – das sage ich noch einmal –: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz – für uns sowieso das wichtigste –, weil es in die Familiensituation, in die Situation von Kindern eingreift. Deswegen muss man bei einer Reform alles bedenken.
Bei der Entwicklung des SGB VIII, des geltenden KJHG, hat man sich sehr lange Zeit genommen und sehr breit diskutiert. Das war gut so. Das Gesetz ist gut. Heute sind wir aber an einem Punkt angekommen, wo wir es weiterentwickeln müssen. Das wollen wir genau so gut machen. Deswegen ist uns als Union die Beteiligung der Betroffenen wichtig.
Ich freue mich auf die Beratung und auf den hoffentlich positiven Beschluss hier im Deutschen Bundestag.
Vielen Dank.