Das Ansinnen, das Sie uns unterstellen wollen, ist in meinem bisherigen Beitrag an keiner Stelle aufgetaucht; das wüssten Sie, wenn Sie mir zugehört hätten. Das kann ich weit von uns weisen,
da wir diese Klassifizierung so nicht vornehmen. Sie haben ein paar Beispiele genannt. Und wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich von realen Einschränkungen und von diffusen Ängsten gesprochen habe.
Das, was Sie genannt haben, waren die realen Einschränkungen. Das ist das, was tatsächlich passiert. Das will niemand von der Hand weisen, darüber müssen wir auch reden, und das tun wir auch heute. Aber diese Anträge, die heute vorliegen, schüren mit reißerischen Titeln wie „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ diffuse Ängste.
Was ist zu tun für die Weidetierhalter? Darum geht es heute, hier und jetzt; da war ich stehen geblieben. Wir brauchen mehr finanzielle Mittel für Schadensprävention, Herr Kollege,
und für die entsprechend Wolfsgeschädigten. Und in klar definierten Fällen müssen Wölfe, die mehrfach aufgefallen sind und Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, auch geschossen werden können. Das ist nach aktueller Gesetzeslage auch möglich, aber – das wissen wir auch – noch viel zu unzureichend erprobt von allen Beteiligten. Da müssen im gesamten Entscheidungs- und Handlungsprozess noch Erfahrungen gesammelt werden, damit es künftig schnell und effizient ablaufen kann. Was wir dazu nicht brauchen, ist eine Gesetzesänderung. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und andere Beispiele haben ja gezeigt, dass es geht.