Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Kollegin Hessel, die CDU/CSU-Fraktion hat die Notwendigkeit einer Unternehmensteuerreform erkannt, und zwar schon etwas länger.
Sie finden es spannend, dass wir ein entsprechendes Papier vorgelegt haben. Dass wir nun einen Antrag von Ihnen vorfinden, der fast deckungsgleich mit unserem Papier ist, das mag alles Zufall sein. Das spricht aber grundsätzlich nicht gegen Ihren Antrag, sondern zeigt, dass wir in diesen Punkten einige Gemeinsamkeiten haben.
Da bedauert man natürlich schon, dass Sie an einem gewissen Punkt aufgestanden sind und nicht weiter mit uns verhandelt haben.
Dann hätte man direkt darüber sprechen können. Aber nun haben Sie diesen Antrag als Opposition, als Serviceopposition, wie Sie sagen, vorgelegt.
Es ist so, wie Sie es beschrieben haben: Der Bundesrepublik Deutschland geht es sehr gut. Wir haben die höchsten Steuereinnahmen, ein solides Wachstum und hohe Beschäftigung, aber wir spüren, dass es eine gewisse Eintrübung gibt. Das könnte ein Zeitpunkt sein, darüber nachzudenken, unser Unternehmensteuerrecht zu modernisieren. Ich würde nicht unbedingt gleich von einer Reform sprechen, sondern von einer Modernisierung des Unternehmensteuerrechtes.
Derzeit lauten die Steuerprognosen, dass wir im Jahre 2022 über 900 Milliarden Euro Steuereinnahmen haben werden. 2012 waren es noch 600 Milliarden Euro. Wir wissen, dass wir viele wichtige Aufgaben zu finanzieren haben, aber man kann natürlich auch darüber nachdenken, dass man einen Teil dieser Mehreinnahmen den Bürgerinnen und Bürgern sozusagen zurückgibt oder – besser gesagt – ihnen das Geld gar nicht erst wegnimmt, sodass es dort zu Entlastungen kommt.
Wir haben das für die Familien getan: 10 Milliarden Euro im Jahr über den Familienlastenausgleich, die Kindergelderhöhung und die Erhöhung des Kinderfreibetrages. Das ist Ihnen alles bekannt.
Jetzt ist die Frage: Können wir und wollen wir was für unsere Unternehmen tun? Ich weiß, dass das immer ziemlich schnell eine sehr ideologische Debatte wird, weil die Unternehmen abstrakt sind. Aber da lohnt es sich, sich mal ein wenig mit der Betriebswirtschaftslehre zu beschäftigen und sich zu fragen, wer denn tatsächlich die Unternehmensteuern bezahlt. Wenn man sich die Gutachten des ZEW anschaut, stellt man fest, dass die Unternehmensteuern letztendlich alle auf die Anteilseigner, die Konsumenten und die Arbeitnehmer überwälzt werden. Das heißt, wenn wir die Unternehmen entlasten, entlasten wir auch die drei von mir eben genannten Gruppen. Von daher ist es, glaube ich, klug, sich dieser Sache ein wenig zu nähern.
Wir haben Handlungsbedarf. Die Kollegin von der FDP hat darauf hingewiesen, was im internationalen Wettbewerb alles geschieht. Wenn wir Belgien, Frankreich oder das Vereinigte Königreich betrachten oder uns die US-Steuerreform ansehen, stellen wir fest, dass Deutschland Hochsteuerland wird.
Ich glaube, wir sind auch gut beraten, uns die Dinge anzusehen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben. Wir haben 2008 – das ist also fast elf Jahre her – die letzte große Unternehmensteuerreform durchgeführt und gesagt: Die Belastung der Unternehmen soll bei 30 Prozent liegen. – Wenn wir uns jetzt ansehen, wo wir heutzutage stehen – nicht deshalb, weil die Körperschaftsteuer gestiegen ist, sondern weil die Gewerbesteuer immer weiter gestiegen ist, da die Kommunen die Hebesätze angehoben haben –, stellen wir fest, dass wir bei einem Hebesatz von ungefähr 550, bei einer Belastung von 35 Prozent liegen. Das heißt, das Ziel, das wir uns 2008 selbst gesetzt haben, reißen wir. Selbst wenn es den internationalen Wettbewerb nicht gäbe, hätten wir Handlungsbedarf, um mindestens wieder auf die 30 Prozent zu kommen.
Aber da die Dinge nun so sind, wie sie im internationalen Wettbewerb sind, sind wir als CDU/CSU der Meinung, dass die Größe, die auch Sie genannt haben, nämlich eine maximale Belastung von 25 Prozent, die richtige Belastung ist. Wichtig ist immer, zu sagen, dass es ja eine Belastung der nicht entnommenen Gewinne des Unternehmens ist. Wenn Gewinne aus Unternehmen entnommen werden – bei der Kapitalgesellschaft – oder wenn man bei Personengesellschaften eine Thesaurierungsbegünstigung vornimmt, wird ja eine Hochschleusung vorgenommen. Aber es geht um die Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und für Investitionen genutzt werden können. Von daher sollten wir sehen, wie wir dahin kommen können.
Sie sagen: Wir kürzen den Körperschaftsteuersatz um 2,5 Prozentpunkte. – Das macht ungefähr 5 Milliarden Euro aus. Wir haben gesagt: Ja, das ist vielleicht politisch nicht unbedingt leicht umzusetzen; Sie wollen dann ja auch die Gewerbesteuer gleich noch abschaffen und dafür den Kommunen einen Zuschlag auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer geben. Das finde ich persönlich sehr sympathisch; ich weiß aber, wie die politischen Mehrheiten sind,
und weiß, dass sich andere daran schon die Zähne ausgebissen haben. Von daher haben wir uns überlegt, dass es vielleicht noch andere Möglichkeiten gibt.
Wenn Sie sich die Anträge von Bayern im Bundesrat zum Beispiel ansehen, stellen Sie fest, dass darüber diskutiert wird, ob wir nicht das, was wir bei der Einkommensteuer machen, indem wir die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen, auch bei der Körperschaftsteuer in Form einer teilweisen Anrechnung vornehmen sollten. Damit hätten wir auch eine Entlastungswirkung, die uns, glaube ich, in diesem Punkte helfen könnte.
– Ja, das ist ja richtig, lieber Lothar Binding. Ich habe ja die Gewerbesteuer ausnahmsweise nicht infrage gestellt, weil mich auch der Kollege Daldrup immer darauf hinweist, wie wichtig die Gewerbesteuer für die Kommunen ist.
Aber wir könnten ja den Kommunen vielleicht auch eine sicherere Einnahmequelle verschaffen, indem wir das mit den Zuschlagsätzen machen.
Aber daran arbeiten wir; darüber werden wir noch weiter diskutieren.
Und ich glaube, wir brauchen nicht nur die Satzdiskussion und die Belastungsdiskussion, sondern müssen auch über die Modernisierung unseres Unternehmensteuerrechts nachdenken. Wir haben sehr viele Jahre zu Recht damit verbracht, zu sagen: Wir wollen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, Steuerbetrug bekämpfen. Wir haben Missbrauchsbekämpfungsgesetze in großer Zahl gemacht. Unser Unternehmensteuerrecht ist immer restriktiver geworden. Von daher, glaube ich, macht es Sinn, sich die Dinge einmal anzusehen und manches zu entrümpeln.
Dazu sind in Ihrem Antrag einige gute Dinge enthalten. Mir fehlt das Optionsmodell für die Personengesellschaften; das habe ich nicht gesehen, sondern nur die Thesaurierungsbegünstigungsverbesserung. Darüber sollten wir auch noch einmal miteinander diskutieren.
Die steuerliche Forschungsförderung ist bei Ihnen enthalten. Da sind wir auch auf einem guten Wege. Da hat uns das Finanzministerium ja zugesagt, einen Vorschlag zu unterbreiten. Ich hoffe, wir bekommen einen Vorschlag, der möglichst unbürokratisch umsetzbar und nicht so kompliziert ist, wie wir es in Deutschland ja so oft machen, sodass auch die kleinen und mittleren Unternehmen und nicht nur die Großunternehmen daran partizipieren.
Von daher bin ich guter Dinge, dass wir die Dinge aufgreifen, ähnlich wie die Niedrigzinsphase, die irgendwo auch im Steuerrecht mal inhaltlich ankommen muss, ob es bei der Vollverzinsung, bei der Pensionsrückstellung oder anderen Fragestellungen ist.
Wir denken über die Reform des Außensteuergesetzes nach. Das Außensteuergesetz stammt aus dem Jahre 1972; das ist schon etwas her. Von daher, glaube ich, macht es Sinn, sich auch mit den Dingen zu beschäftigen. Wenn ich an Wegzugsbesteuerung und an Hinzurechnungsbesteuerung denke, an die 25 Prozent für Niedrigbesteuerung – da ist ja mittlerweile fast jedes Land ein niedrig besteuertes Land. Also, da müssen wir ran und auch was tun.
Jetzt sagen Sie natürlich: Aber macht es als CDU/CSU doch endlich! – Ja gut, wir sind noch bei der Überzeugungsarbeit mit unserem Koalitionspartner. Aber ich bin eigentlich ganz optimistisch. Wenn ich nämlich in den Finanzbericht 2019 des Bundesfinanzministeriums schaue, sehe ich, dass Minister Scholz geschrieben hat:
Das deutsche Unternehmensteuerrecht ist grundsätzlich wettbewerbsfähig und die deutschen Unternehmen sind erfolgreich in internationalen Märkten tätig.
Und jetzt kommt es:
Aufgabe in dieser Legislaturperiode ist es, dass diese Position auch vor dem Hintergrund der veränderten internationalen steuerpolitischen Rahmenbedingungen und den Erfordernissen einer immer stärker digitalisierenden Wirtschaft gesichert und fortentwickelt wird.
Ich finde, das hat er richtig geschrieben, und von daher erwarten wir auch aus dem Hause von Minister Scholz kluge Vorschläge, die uns in diesem Punkte weiter voranbringen. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss.
Herzlichen Dank.