Herr Präsident! Werte Kollegen! Der Grund, warum ich heute rede und die Sache nicht zu Protokoll gebe, ist, dass mir die Sache spanisch vorkommt.
Zuerst habe ich gedacht, dass die lieben Großkoalitionäre in ihr kaltes soziales Herz doch die Seefahrer eingeschlossen hätten. Aber mittlerweile weiß ich es besser.
– Schauen Sie mal! – Der Reihe nach.
Erst im September letzten Jahres haben wir das Zweite Seerechtsänderungsgesetz beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die Summe auf 500 000 Euro festgelegt. Der Text versprach den sozialen Einrichtungen also eine halbe Million Euro. So weit, so gut. Seeleute sind unter extrem harten Bedingungen unterwegs und sollen auf jeden Fall so viel Geld haben, dass sie in der Heimat Ruhe und Erholung finden. Nun aber staunen wir, dass wir drei Monate später das dritte Änderungsgesetz verabschieden und schnell die Summe um 100 Prozent auf 1 Million Euro erhöhen sollen. Jetzt frage ich mich natürlich: Warum haben Sie die Million nicht gleich im Zweiten Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes, vor drei Monaten, vorgesehen?
– Das haben Sie nicht erklärt.
Sie erklären es ja nicht mal in dieser minimalen Begründung.
Ich sage Ihnen: Sie meinen es nicht ehrlich mit den Seeleuten.
Das Problem ist doch Folgendes: Entweder kämpfen Sie um eine Effekthascherei – dass Sie zweimal 500 000 Euro einbringen und sagen wollen: bitte schön, wir haben ein großes Herz –, oder es ist – nun kommen wir zur wahrscheinlich wahren Motivation – ein simpler Taschenspielertrick: Erst stellen Sie 500 000 Euro bereit. Dann wird die Summe Knall auf Fall verdoppelt. Und was ist der nächste Schritt? Ich sage es Ihnen: Sie werden einen Antrag stellen, dieses Geld auch anderweitig verwenden zu können.
Wir wissen noch nicht, wann Sie diesen Antrag stellen, und wir wissen noch nicht genau, welchen Inhalt dieser Antrag haben wird;
aber ich bin sicher, dass dieser Antrag kommen wird, da ansonsten Ihre Handlungen keinerlei Sinn ergeben. Aus diesem Grund, weil Sie Ihren Schritt überhaupt nicht begründen
und weil wir vor drei Monaten genau an dieser Stelle schon anderes beschlossen haben, müssen wir als Oppositionspartei – als größte Oppositionspartei – gegen Ihren Antrag stimmen.
Aber weil wir ahnen, dass da noch was kommt, und wir nicht Politik auf dem Rücken der Seeleute machen wollen, werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Wir werden aber ganz genau hinschauen, mit welchen Tricks Sie künftig auf dem Rücken der Seeleute Politik machen; das wollte ich Ihnen heute Abend noch sagen.
Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7764, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/7425 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und der FDP mit den Stimmen der übrigen Mitglieder des Hauses in zweiter Lesung angenommen worden ist.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf mit der gleichen Stimmverteilung – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion, mit den Stimmen der übrigen Mitglieder des Hauses – auch in der dritten Lesung angenommen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 22. Februar 2019, ein.
– Darf ich meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass die Kolleginnen und Kollegen doch noch so aufmerksam sind, mich darauf hinzuweisen, dass wir schon „heute“ haben? Also: Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf heute,
Freitag, den 22. Februar 2019, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen. Herzlichen Dank.
(Schluss: 1.03 Uhr)