Wir haben hier eine Rechtsgüterabwägung – die hat das Bundesverfassungsgericht auch vorgenommen – zwischen dem Recht und dem Schutz des ungeborenen Lebens, aber auch dem Recht der Frau, über ihren Körper zu entscheiden und in einer Schwangerschaftsnotlage, in einem Schwangerschaftskonflikt entsprechende Informationen und Hilfe zu bekommen. Es geht hier um beides. Es geht auch um das Recht der Frauen, diese Entscheidung zu treffen, und dafür gibt es rechtliche Reglungen, und zwar in Verbindung zu genau der Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Genau in diesem Sinne haben wir auch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht.
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Beifall bei der SPD
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage die Kollege Dr. Silke Launert, CDU/CSU.