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85. Sitzung

Franziska Giffey

Bundesministerin BMFSFJ
Mittwoch, 13. März 201919. Wahlperiode, 85. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Wir haben hier eine Rechtsgüterabwägung – die hat das Bundesverfassungsgericht auch vorgenommen – zwischen dem Recht und dem Schutz des ungeborenen Lebens, aber auch dem Recht der Frau, über ihren Körper zu entscheiden und in einer Schwangerschaftsnotlage, in einem Schwangerschaftskonflikt entsprechende Informationen und Hilfe zu bekommen. Es geht hier um beides. Es geht auch um das Recht der Frauen, diese Entscheidung zu treffen, und dafür gibt es rechtliche Reglungen, und zwar in Verbindung zu genau der Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Genau in diesem Sinne haben wir auch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht.

Beifallbei der SPD

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