Vielen Dank. – Dann sind Sie offenbar mit Ihren Überlegungen noch nicht ganz so weit. Ich habe schon vor ein paar Tagen deutlich gemacht, dass ich finde, dass das, was Sie sich im Umgangsrecht und im Unterhaltsrecht vorstellen, nur ein erster Schritt sein kann. Ich glaube, dass wir auch bei den Regelungen zum Ehegattenunterhalt und zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils, was die Angelegenheiten des täglichen Lebens, den melderechtlichen Wohnsitz, örtliche Gerichtszuständigkeiten und rentenrechtliche Kindererziehungszeiten angeht, etwas tun müssen. All das müsste man sich angucken, wenn man es wirklich ernst meint, dass man – so wie Sie es gesagt haben – möglichst viel Flexibilität bei den verschiedenen Betreuungsmodellen ermöglichen will. Haben Sie schon erste Überlegungen in diese Richtung gemacht?