Es ist ganz klar, dass eine rechtliche Änderung allein nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt. Unser Wunsch ist, dass wir ein hohes Maß an Flexibilität und eine Betrachtung des Einzelfalls ermöglichen. Jede Familie, die in so einer Lage ist, muss für sich einen entsprechenden Weg finden. Es geht tatsächlich darum, sich mehrere Rechtsbereiche anzuschauen – genau das müssen wir tun –: das Melderecht, das Steuerrecht, das Umgangsrecht. Deshalb ist es nicht gut, jetzt zu schnell zu sagen: So und so wird es gemacht. – Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, die mehrere Ministerien einbezieht. Das Familienministerium ist selbstverständlich dabei. Die Federführung liegt beim Justizministerium.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen, wird ein entscheidender Schritt gemacht, um Alleinerziehende zu unterstützen; denn der Unterhaltsvorschuss oder der Unterhalt werden dann nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Alleinerziehende werden dann erstmals Unterhalt plus Kinderzuschlag plus Wohngeld plus Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Wenn dann noch die Befreiung von der Kitagebühr dazukommt, kann das mehrere Hundert Euro mehr ausmachen. Das ist ein riesengroßer Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen – ein Teilaspekt unserer Bemühungen, viele andere müssen folgen.