Wir haben planmäßig mit den entsprechenden Vertragsverhandlungen begonnen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Der 1. Januar 2019 ist auch der Stichtag, zu dem Maßnahmen in den Ländern laufen können. Das heißt: Ab diesem Jahr können Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert werden.
Wir führen im Moment mit allen 16 Ländern Vertragsverhandlungen. Es geht um beides, mehr Qualität und weniger Gebühren. Wir sehen, dass in ganz vielen Ländern jetzt sehr intensiv darüber gesprochen wird, welche Handlungsfelder im Bereich der Qualität mit den Geldern bedient werden. Wir sind guter Dinge, dass wir die Vertragsverhandlungen nun auch zügig beenden können. Von daher rechnen wir damit, dass sie Mitte dieses Jahres abgeschlossen sind und dann auch die Mittelverwendung läuft. Die Länder können schon jetzt für Maßnahmen in Vorleistung treten, die zum 1. Januar 2019 zusätzlich begonnen haben.
Insofern sehen wir es sehr positiv, dass wir unsere Maßnahmen jetzt auch so umsetzen können, wie wir sie geplant haben, und dass wir in den Handlungsfeldern, die nach den Vor-Ort-Bedarfen in den Ländern für erforderlich gehalten werden, tatsächlich auch eine spürbare Verbesserung erreichen.
Bitte, Herr Schwartze.