Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte über Inkasso hat viele Facetten. Es geht um ein grundlegendes Prinzip unseres Vertragsrechts: Verbindlichkeiten, die man eingeht, sind zu begleichen, und Rechnungen hat man zu bezahlen.
Im Umkehrschluss gilt aber auch, dass, wenn keine Forderung besteht, der vermeintliche Schuldner geschützt werden muss und die Beitreibung von Forderungen in einem richtigen und einem fairen Rahmen vonstattengehen muss.
Dass Inkasso für die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft wichtig ist, wird daran deutlich, dass die Frage der Liquidität gerade für kleine und mittlere Unternehmen und damit auch für Arbeitsplätze eine Rolle spielt. Auch entlastet die außergerichtliche Streitbeilegung die Justiz.
Die Beitreibung von Forderungen ist also ein legitimes Interesse.
Auch der Verzugsschaden darf geltend gemacht werden. Dazu gehören Inkassokosten, aber nicht Inkassokosten um jeden Preis. Inkassokosten dürfen für sich genommen nicht alleiniger Sinn und Zweck sein, Inkasso zu betreiben. Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten schützen; diese Branche soll eine faire und gerechte Regulierung erfahren.
Meine Damen und Herren, wir müssen über die Höhe der Inkassokosten sprechen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 hat die Inkassokosten auf die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren begrenzt und gleichzeitig eine sogenannte 1,3-Gebühr als Obergrenze definiert. Aber die 1,3-Gebühr ist das, was der Rechtsanwalt verlangen kann – nach eingehender Prüfung des Sachverhalts, nach rechtlicher Beratung. Die Frage ist in der Tat, ob auch ein standardisiertes Mahnschreiben, manchmal tausendfach rausgeschickt, wirklich eine 1,3-Gebühr rechtfertigt. Ich meine, nein.
Wir brauchen eine Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Deswegen müssen wir darüber sprechen, ob eine 0,3- oder 0,5-Gebühr nicht ausreichend ist, um Verbraucher vor diesem Aspekt ein Stück weit besser zu schützen.
Wir müssen über die Frage sprechen, wie Inkassofirmen sich gerieren sollen. Auch wenn sich viele Firmen anständig und ordentlich verhalten – es gibt schwarze Schafe in der Branche, die Anlass zur Sorge geben. Da sind die unterschwelligen Bedrohungen, da sind die Drohungen mit dem Eintrag bei der Schufa, da ist auch das In-Aussicht-Stellen eines sehr unangenehmen Übels. Ich rufe der Branche zu: Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen wir hier einen besseren Verhaltenskodex. Es ist nicht alles erlaubt, was vielleicht legitim erscheinen mag. Wir brauchen eine Inkassobranche, die sich deutlich vor die Verbraucherinnen und Verbraucher stellt und damit verhindert, dass Forderungen mit einem bedrohlichen Unterton eingetrieben werden. Das ist keine akzeptable Form der Rechtsverfolgung.
Meine Damen und Herren, wir werden dieses Thema im Bundestag sehr bald wieder beraten müssen. Wir müssen diskutieren über die Frage der Aufsicht, darüber, wie wir die Aufsicht bündeln und effektiver gestalten können, über die Frage des Verhaltens und über die Frage der Gebühren. Wenn wir dazu ein Gesetz hinbekommen, dann kann, glaube ich, die Inkassobranche ihrer berechtigten Funktion nachkommen, und wir stärken in dem Bereich gleichzeitig den Verbraucherschutz. Lassen Sie uns darüber gemeinsam diskutieren!
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/8276 und 19/6009 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.