Frau Kollegin, damit wir ein möglichst umfassendes Bild bekommen können, ist ja eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten nicht vorgesehen. Aber natürlich soll jeder Patient erfahren können, was dort über ihn gespeichert wird. Das Recht auf Auskunft ist also nicht berührt. Wir werden im Übrigen auch die Daten, die heute schon in freiwilligen Registern, die es ja in verschiedenen Bereichen schon gibt, vorhanden sind, in das System überführen bzw. migrieren, wie man im Softwarebereich sagt, sodass sie dort auch verfügbar sind.
Und – auch diese Frage hat uns heute schon erreicht; eine Bürgerin hat uns ihren Implantatepass zukommen lassen wollen nach dem Motto „Tragt mich schon einmal ein“ – wir wollen eine Regelung schaffen und Wege finden, Patienten einzuschließen, die bisher nicht dort drin sind. Die Neuregelung gilt natürlich erst einmal für alle zukünftig vorgenommenen Implantationen.