Frau Kollegin Zimmermann, ich habe in einer Überschrift in diesen Tagen gelesen – das haben nicht Sie gesagt –, man könne sich das Pflegeheim nicht leisten. Das ist eine Aussage, die so nicht zutreffen kann, weil jeder in Deutschland spätestens über die Sozialhilfe alle notwendigen Kosten für eine Pflegeheimunterbringung erstattet bekommt. Problematisch ist dann meistens nicht die Frage – ich will das richtig einsortieren –, ob das Pflegeheim finanziert werden kann, weil eine Unterstützung ja möglich ist, sondern die Frage – das verstehe ich gut –, ob und in welchem Umfang für die Pflege Vermögen eingesetzt werden muss, das der Pflegebedürftige oder der Ehepartner hat.
Die Pflegeversicherung war immer eine Zuschussversicherung, die einen Teil der Kosten abdeckt, und sie wurde auch in den letzten Jahren mehrfach in größerem Umfang angepasst. Der Deutsche Bundestag hat zum 1. Januar die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,5 Beitragssatzpunkte anheben müssen. Das sind für einen Rentner mit 1 000 Euro Rente 5 Euro netto im Monat, die er weniger hat, weil er mehr für die Pflegeversicherung zahlen muss. Ich meine, wir müssen zwischen Beitragszahlern und Pflegebedürftigen, die einen Eigenanteil erbringen müssen, einen fairen Ausgleich finden. Das wird für die weiteren Debatten eine Aufgabe sein.