Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich komme auch zum Thema Selbstverwaltung. Im Prinzip war es ja bislang so: Wenn in Verfahrensregelungen des G-BA und des IQWiG eingegriffen wurde, dann per Gesetz, und es wurden sehr grundlegende Dinge vorgegeben, wie zum Beispiel Fristen. Sie wollen nun vom Bundestag eine Verordnungsermächtigung für Ihr Ministerium, um auch am Bundestag vorbei Verfahrensvorgaben für diese Institutionen bis ins kleinste Detail machen zu können. Warum wollen Sie vom bisherigen Vorgehen abweichen, nur per Gesetz in die Verfahrensregelungen einzugreifen? Sie fordern mehr Macht für Ihr Ministerium, am Bundestag vorbei. Ist das eigentlich nicht eine Entwicklung von einer Rechtsaufsicht zu einer Fachaufsicht?