Auch meine Frage bezieht sich auf das Implantateregister. Inwieweit ist das Implantateregister verknüpft mit den Aufgaben und Kompetenzen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, was zum Beispiel den Rückruf von Produkten angeht? Damit verbunden möchte ich fragen: Wie schätzen Sie mögliche Folgen des Brexits für die benannten Stellen, die die Zulassungsverfahren für Medizinprodukte durchführen, ein? Denn durch den Brexit könnten verschiedene Zulassungsverfahren nicht mehr durchgeführt oder erst sehr verspätet durchgeführt werden.